Hallo Julia,
ich kenne leider das österreichische Recht nicht, deshalb kurz meine deutsche Ausführung.
Geregelt ist die Haftung des Tierhalters bei uns in § 833 BGB
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.)
Ein Pferd dient heute selten dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt. Es ist dann ein Luxustier, was wiederum bedeutet Du hast keine Entlastungsmöglichkeit, und haftest für alle Schäden die das liebe Traptrap so anstellt. Hexerl hat ja schon bereits darauf hingewiesen. In diesem Fall ist man sogar schlechter gestellt als ein Atomkraftwerksbetreiber.
Zu Deinem Beispielfall würde ich sagen, dass die Haftung für den Pferdebesitzer in jedem Fall besteht, und Sie somit auch auf Schmerzensgeld verklagt werden kann.
Hat diese eine Haftpflichtversicherung für das Pferd abgeschlossen, wird diese entweder den Schaden bezahlen, oder eventuell auch in die Schadensabwehr gehen weil die Kindergärtnerin ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
Besteht keine Haftpflichtversicherung, muß Sie entweder den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, oder, sollten die Eltern des geschädigten Kindes klagen, selbst in die Schadensabwehr gehen. Was bedeuten kann, dass Sie dann, sollte Sie vor Gericht verlieren, noch zusätzlich die Gerichtskosten tragen darf.
Ich weiß, die Welt ist schlecht. Aber es ist nicht auszuschließen das man wirklich den Schaden dafür tragen muß.
Bei einem blauen Fleck vielleicht noch nicht so, aber wenn der Schaden etwas größer ist, und eventuell Ärztliche Behandlung oder Krankenhaus erforderlich ist, wird die Sache schon problematischer. In der Aufnahme wird nämlich gefragt, wie der Schaden entstanden ist.
Dort wird dann aufgenommen, dass das Kind von einem Pferd gebissen wurde. Von der Kindergärtnerin ist dort wahrscheinlich noch nicht die Rede. Die Krankenkasse wird dann eventuell versuchen, die Kosten für die Behandlung beim Besitzer des Tieres zu holen. Und dann muß dieser erstmal beweißen, dass der Schaden fast vorsätzlich wegen der Kindergärtnerin entstanden ist, was auf jeden Fall nicht immer so einfach ist.
Grüße nach Österreich
Michael
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]