Vom Pferd gebissen

Hallo

nehmen wir mal an, eine Gruppe Kinder füttert mit ihrer Kindergärtnerin unerlaubt
ein Pferd an einer Koppel. Am Koppelzaun sind Schilder, wie „bitte nicht füttern“
angebracht, die sehr gross und deutlich sind. Die Kindergärtnerin lässt die
Kinder trotzdem füttern, hebt sie dafür sogar hoch, damit die Kinder besser
hinkommen.

Eine Pferdebesitzerin bemerkt dies und teilt der Kindergärtnerin ausdrücklich
mit, das das Füttern aus Gefahrengründen zu unterlassen ist.

Die Pferdebesitzerin enfernt sich wieder.
Durch laute Schreie aufegeschreckt kehrt sie zur Koppel zurück, und bekommt mit,
das ein Kind von einem Pferd in den Arm gezwickt wurde, da die Kindergärtnerin,
trotz aufforderung die Kinder weiterfüttern hat lassen, da sonst Eifersucht
entstehen könnte, da einige Kinder noch nicht dran gekommen sind.
Das gebissene Kind, hat dem Pferd Grass in geschlossener Faust angeboten.Wurde
also von der KiGä noch nicht mal unterwiesen, wie ein Pferd richtig zu füttern
ist, und wiederrum von der KiGÄ hochgehoben.

Nun hat die Pferdebesitzerin Angst, das die Eltern des Kindes mit Forderungen zu
ihr kommen könnten.
Eigentlich ist der Unfall aber durch Verschulden der Kindergärtnerin zustande
gekommen, oder?

Was meint ihr?

Julia

hi Julia,

leider sind die Pferdebesitzer IMMER der Depp in so einem Fall :o(

auch wenn da hunderttausendmal steht „füttern verboten“
auch wenn man persönlich noch 100 mal drauf hinweist …
auch wenn man ein schild da hängen hat "Vorsicht Pferd BEISST "

wenn jemand trotzdem seine dämlichen Wurstfinger (sorry bei sowas geht es mit mir durch - hab meine Stute mal fast wegen so hirnloserichWILLaberfüttern-Idioten verloren >:frowning:) nicht bei sich behalten kann, und das Pferd zubeisst, bezahlt der Pferdeeigentümer

Manche Pferdehalterhaftpflichtversicherungen sind so nett den schaden dann zu übernehmen … manche tun es auch nicht :-\

Pferdehalter sind verpflichtet ihre Tiere so zu halten dass kein dritter durch sie zu schaden kommen kann auch wenn der dritte sich hyperdämlich verhält. also am besten im bis an die decke zugemauerten Hochsicherheitstrakt …

Wer seinem Pferd Koppelgang gönnt … läuft immer Gefahr dafür bezahlen zu müssen

Ausnahme 2 - 3 Stromzäune hintereinander … weil erst beim 2. besser 3. stromzaun davon ausgegangen wird, dass der Vollidiiot der die Koppel betritt das auch wirklich absichtlich gemacht *augenverdreh* und deswegen seinen unfall provoziert hat …

Wäre ich ein „Eltern“ *g* würde ich persönlich die Kindergärtnerin angehen … aber vom Pferdebesitzer bekommen sie natürlich mehr

Gruß Hexerl

Hallo Julia,

zunächst einmal: IANAL (I am not a lawyer).
Aber: Falls die Gegenseite tatsächlich die (schließe mich meinem Vorredner an: überflüssige) juristische Keule schwingt, dann würde ich prompt Feuer mit Feuer bekämpfen:
Du hast ja der Gruppe ein mündliches Verbot erteilt das Grundstück zu betreten, welches ignoriert wurde. Da ist schonmal ein Ansatz für eine Gegenklage (unbefugtes Betreten des Grundstücks).

Grüße,

Anwar

Hallo Julia,

ich kenne leider das österreichische Recht nicht, deshalb kurz meine deutsche Ausführung.

Geregelt ist die Haftung des Tierhalters bei uns in § 833 BGB

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.)

Ein Pferd dient heute selten dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt. Es ist dann ein Luxustier, was wiederum bedeutet Du hast keine Entlastungsmöglichkeit, und haftest für alle Schäden die das liebe Traptrap so anstellt. Hexerl hat ja schon bereits darauf hingewiesen. In diesem Fall ist man sogar schlechter gestellt als ein Atomkraftwerksbetreiber.

Zu Deinem Beispielfall würde ich sagen, dass die Haftung für den Pferdebesitzer in jedem Fall besteht, und Sie somit auch auf Schmerzensgeld verklagt werden kann.

Hat diese eine Haftpflichtversicherung für das Pferd abgeschlossen, wird diese entweder den Schaden bezahlen, oder eventuell auch in die Schadensabwehr gehen weil die Kindergärtnerin ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Besteht keine Haftpflichtversicherung, muß Sie entweder den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, oder, sollten die Eltern des geschädigten Kindes klagen, selbst in die Schadensabwehr gehen. Was bedeuten kann, dass Sie dann, sollte Sie vor Gericht verlieren, noch zusätzlich die Gerichtskosten tragen darf.

Ich weiß, die Welt ist schlecht. Aber es ist nicht auszuschließen das man wirklich den Schaden dafür tragen muß.

Bei einem blauen Fleck vielleicht noch nicht so, aber wenn der Schaden etwas größer ist, und eventuell Ärztliche Behandlung oder Krankenhaus erforderlich ist, wird die Sache schon problematischer. In der Aufnahme wird nämlich gefragt, wie der Schaden entstanden ist.
Dort wird dann aufgenommen, dass das Kind von einem Pferd gebissen wurde. Von der Kindergärtnerin ist dort wahrscheinlich noch nicht die Rede. Die Krankenkasse wird dann eventuell versuchen, die Kosten für die Behandlung beim Besitzer des Tieres zu holen. Und dann muß dieser erstmal beweißen, dass der Schaden fast vorsätzlich wegen der Kindergärtnerin entstanden ist, was auf jeden Fall nicht immer so einfach ist.

Grüße nach Österreich

Michael

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Moien!

Man sollte hier nicht vergessen, daß ZWEI(!) Leute grob fahrlässig gehandelt haben! Erstens natürlich die Kindergärtnerin (hier sollte durchaus eine Strafanzeige in Betracht gezogen werden), denn sie hat die Kinder fahrlässig eine Gefahr ausgesetzt. Zweitens aber auch die Pferdebesitzerin, denn diese ist einfach wieder gegangen obwohl damit zu rechnen war, daß die einfach weitermachen. Von daher ist hier eine Mitschuld gegeben!

Bernd

hi

Man sollte hier nicht vergessen, daß ZWEI(!) Leute grob
fahrlässig gehandelt haben!

das ist leider leider in Bezug auf die Rechtsansprüche gegen den Tierhalter unerheblich …

Zweitens aber auch die
Pferdebesitzerin, denn diese ist einfach wieder gegangen
obwohl damit zu rechnen war, daß die einfach weitermachen. Von
daher ist hier eine Mitschuld gegeben!

es geht nicht um Schuld sondern um haftung und dafür ist es unerheblich ob sie anwesend ist oder nicht - ausserdem hat ja nicht sie zugebissen sondern eines der pferde :o)

sie hätte das auch nicht verhindern können wenn sie da geblieben wäre … ausser mit körperlicher gewalt gegen die Kindergärtnerin oder die Kids

du hast diese „ichWILLaberGENAUdiesePFerdefüttern“ idioten noch nicht im original erlebt … solltest du mal, dann wüsstest du dass nichtmal die Drohung mit Polizei (sachbeschädigung, Hausfriedensbruch) sie davon abhält den tieren ihre verschimmelten frühstücksbrötchen von vorgestern reinzuschieben (keine Sorge wir probieren es IMMER erstmal freundlich durch schilder, aufklärung, blablabla futterneid, kolikgefahr, bittenicht, fremdes eigentum …aber es hilft nichts ) … und wenn dann ein finger ab ist weil sie selbst dafür zu dumm sind, bezahlt unsereinen und zwar kräftig

Gruß Hexerl

2 Like

Hallo!

Werden tatsächlich grob fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Fehlverhalten von „Ich-will-aber-unbedingt-Fütterern“ dem Tierhalter angelastet? Gibt es gerichtsfeste Schutzmaßnahmen vor solchen grotesken Ansprüchen? Schließlich können auch das harmloseste Pony und die schmusigste Katze einen Menschen verletzen, wenn der sich nur blöd genug anstellt.

Gruß
Wolfgang

hi

Werden tatsächlich grob fahrlässiges oder sogar vorsätzliches
Fehlverhalten von „Ich-will-aber-unbedingt-Fütterern“ dem
Tierhalter angelastet?

ja :-\

Gibt es gerichtsfeste Schutzmaßnahmen
vor solchen grotesken Ansprüchen?

klar - du kannst ein pferd z.B. in einen Hochsicherheitstrakt stellen - also bis an die decke vergittert oder besser zugemauert … mit dreifachem sicherheitsschloss an der tür zu dem nur du oder der stallbesitzer den schlüssel hat …das ist KEIN witz … aber wer tut das schon ? ich bin froh um jede minute die sie draussen sein können

es gab irgendwo ein urteil dass wenn man mindestens 2 besser 3 elektrozäune um eine Pferdekoppel hat und zusätzlich entsprechende detaillierte Verbotsschilder („betreten verboten“ „füttern vrboten“ genügt nicht) dass man DANN demjenigen der trotzdem auf die koppel geht und verletzt wird vorsatz vorwerfen kann und er eine teil(?)schuld angerechnet bekommt

nichtmal das Schild !!Vorsicht Pferd beisst!! spricht dich einfach so von Schadensersatzansprüchen frei, wenn jemand meint das ausprobieren zu müssen :frowning:

Schließlich können auch das
harmloseste Pony und die schmusigste Katze einen Menschen
verletzen, wenn der sich nur blöd genug anstellt.

eben das ist ja das üble… man haftet immer - deswegen bleiben einem nur Versicherungen um das finanzielle risiko so gering wie möglich zu halten :-\

es genügt ja schon ein einziger invaliditätsfall bei einem minderjährigen kind, dass trotz verbotsschildern auf die koppel läuft und versucht eines der Pferde zu reiten - dabei runterfällt und querschnittsgelähmt ist … wenn die eltern dabei zusehen und draussen stehen haben sie nichtmal die aufsichtspflicht verletzt …

oder kind nimmt trotz verbot katze ungeschickt auf den arm, piekst ihr ins auge und Katze wehrt sich …piekst zurück …ins auge :-\

…der Tierhalter bezahlt (oder seine versicherung wenn er eine gute hat … )

Gruß Hexerl