Hi zusammen.
Aus Gründen, die über bloße Neugier hinausgehen, interessieren mich Antworten auf die Frage, ob es einem Sklaven im Rom des 1. Jhd. u.Z. theoretisch möglich gewesen wäre, Kaiser zu werden.
Natürlich wäre zunächst eine Freilassung und damit der Erhalt des Bürgerrechts Voraussetzung, das aber immer noch verbunden war mit einer Bindung an den ehemaligen Besitzer (Patron) durch den Status eines Klienten. Wäre dieser Status ein unüberwindliches Hindernis für die Adoption des Freigelassenen durch einen Kaiser zum Zwecke der Amtsnachfolge? Wenn ja, gab es Möglichkeiten, auch von diesem Status loszukommen?
Bekanntlich waren mehrere römische Kaiser durch Adoption in ihr Amt gelangt (anstelle eines nichtvorhandenen leiblichen Sohnes des amtierenden Kaisers), nämlich Nerva, Trajan, Hadrian, Antoninus Pius, Mark Aurel und Lucius Verus. Als Kriterium der Wahl galt die optimale Eignung für das Amt. Was würde im Fall des Freigelassenen rechtlich dagegen stehen? Wäre ein Adelsstand (Nobilität) unbedingte Voraussetzung? Wenn ja, könnte dieser nachträglich arrangiert werden? Wäre eine ausgedehnte politische oder militärische Laufbahn unbedingte Voraussetzung? Oder konnte der amtierende Kaiser ohne solche Voraussetzungen jemand adoptieren, rein unter dem Aspekt der Eignung? Hätte ihm der Senat möglicherweise die Suppe versalzen können (auf legale Weise)?
Das Gedankenspiel impliziert natürlich auch Protektion durch einflussreiche Personen wie z.B. die Kaisergattin. Im ganzen zielt die Frage aber auf eine legale Karriere, also in keinster Weise auf eine Art Putsch.
Danke im voraus.
Chan