ich hatte seit 2000 eine gmbh in hamburg,mein partner hatte 50% meine frau15% und ich 35%.es kam unaufgefordert ein herr vom arbeitsamt,sah sich die geselschafter verträge an,und sagte zu mir.da sie nur 35% der firma haben müssen sie arbeitslosenversicherung bezahlen.bis zur insolvenz 2009 haben wir fleißig überwiesen.jetzt war ich beim arbeitsamt.man sagte mir sie waren ja selbstständig.sie bekommen nichts.sie können sich ihr geld zurückholen.das versuch ich jetzt seit 11 monaten mit dem sozialverband.der letzte stand ist:sie können das geld zurückhaben,abzüglich 5 jahre verjährung.ich fühle mich sowas von betrogen.und das vom staat!!!
Ja leider kann ich da nicht weiter helfen.
Ja so sind sie unsere Behörden. Nein, man kann nur daraus lernen und beim nächsten Mal VOR der Zahlung von Geldern prüfen, ob man dazu überhaupt verpflichtet ist. Im Nachhinein gilt tatsächlich das Verjährungsprinzip.