Vom Studi zum Angestellten: in der PKV bleiben?

Guten Tag,

ich habe gerade mein Hochschulstudium abgeschlossen und bin bisher noch privat krankenversichert.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich in meiner PKV bleiben kann, sollte ich einen Arbeitgeber finden, der mir mind. 4050Eur/Monat zahlt, so daß ich über der Versicherungspflichtgrenze liege.

Gesetzlich Versicherte müssen ja mind. 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben, um sich von der Versicherungspflicht befreien zu können.

Ich habe aber leider keine Infos dazu gefunden, ob ich in den PKV bleiben kann, wenn ich zuvor nicht entsprechend verdient habe.

Hallo,
bei Aufnahme einer Angestelltentätigkeit tritt für mindestens 3 Jahre
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Dies gilt auch, wenn vorher PKV-Mitgliedschaft als Student bestand.
Gruß Joerg Koenig

Bis Du da ganz sicher? Und wo steht das?

Ist doch unsinnig, den Versichungsablauf für 3 Jahre zu unterbrechen zu mal er über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Ich habe da ernste Zweifel! Sinnvoll doch nur, wenn er drunter bleibt.

Hallo Roko,

das Wort „sinnvoll“ solltest Du im Umfeld der Gesundheitsreform(en) schnellstens aus Deinem Wortschatz streichen. Die Aussage stimmt, er muss in die GKV. Bleibt nur ein Optionstarif.

Gruß,
Andreas

Hallo,

die Rechtslage ist eindeutig. Versicherungsfreiheit tritt frühestens erst nach drei Jahren ein (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
Da hilft nur, die bisherigen Tarife in Zusatztarife umzuwandeln, die die GKV ergänzen und in Anwartschaft zu nehmen. Das sichert einem die spätere Rückkehr in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeit. Dies ist wichtig, wenn man inzwischen gesundheitlich angeschlagen sein sollte.

Gruß Woko

Das ist äußerst ärgerlich.
Denn momentan bin ich bei ca. 300 Euro mtl. für die private Versicherung.
Würde ich 4000 Euro verdienen, so wäre allein mein Anteil an der GKV fast genauso hoch!
Mit anderen Worten: ich zahle fast das Doppelte für eine geringere Leistung.

Was genau bewirkt die Anwartschaft?
Würde ich, sollte ich in 3 Jahren wieder in die PKV eintreten können, wieder meinen aktuellen Beitrag zahlen? Oder wird dieser dann meinem Alter entsprechend angepasst?

Hallo,

da muss dich deine PKV beraten und die Beiträge nennen. Es gibt die kleine Anwartschaft und die große Anwartschaft. Bei der großen zählt auch der ursprüngliche Eintrittstermin, ist aber teurer.

Gruß Woko