Vom studium in hartz4

hallo,

habe eine kurze frage…

bin studentin und ende des jahres fertig mit dem studium.

ich habe oft nebenjobs um mich über wasser zu halten da ich kein bafög oder sonstiges erhalte.
meine frage:
im august werde ich noch einmal einen letzten kurzfristigen job haben (5 tage, ca 450 euro), (ausgezahlt wird der job erst mitte september).
zum 30.09. bin ich komplett fertig mit dem studium und ab 1.10. habe ich ja dann anspruch auf hartz 4.
wird dann das „gehalt“ vom job aus august (aber erst mitte september ausgezahlt), auf meinen anspruch ab oktober hinzugerechnet??

weil von dem geld finanziere ich mir eigentlich den kompletten september und ab oktober hätte ich ja nix mehr…

könnt ihr mir folgen ??ich hoffe es:wink:

vielen dank für jede antwort im voraus!
lieben gruß

Hi,
nein, das Geld wird nicht angerechnet.
Wenn Du im Oktober bedürftig bist, weil der Lohn, der im September zugeflossen ist, für den September drauf gegangen ist, dann wird nichts angerechnet werden.
R.

Hallo,

also mit 100 %iger Sicherheit und Garantie kann ich es dir nicht sagen.

ABER da du das Geld im Semptember erhälst (für eine Tätigkeit im August - also beides vor deinem Hartz 4-Bedarf) darfst du es im Semptember verwenden.
ABER: Du solltest alles nachweisen können!!
Gehaltsabrechnung, Kontoauszug und wofür das Geld draufgegangen ist.
Denn theoretisch musst du mit etwas über 200 Euro klarkommen plus angemessene Miete!
Du hast also fast das Doppelte zur Verfügung, wovon du durchaus sparen kannst und was für Oktober einhalten kannst!!! Sei also vorsichtig und riskiere nichts!

MFG

Guten morgen,

also erst mal etwas grundlegendes zu hartz IV. sogenannte nebenjobs wo man nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienst ist erlaubt - sogar gewünscht!, aber von dem tatsächlichen Betrag sagen wir es sind 400 Euro - hast du 100 Euro pauschal schon mal anrechnungsfrei, aber - von den restlichen 300 Euro bleiben dir 20 %. Also die Rechnung lautet: 400-100= 300 - 20%=(60)=240 die 240 Euro werden dir dann als einkommen angerechnet.Das Geld wird in dem monat angerechnet in dem es „fließt“ also bei dir auf dem Konto landet. aber Achtung solltest du aus irgendwelchen gründen mal in einem Monat 2 Zahlungen erhalten, steht dir nur einmalig die 100 Euro anrechnungsfrei zu und dann wären auch noch sozialversicherungsabgaben fällig.

beispiel: 400+400=800-100=700 davon müssen dann pausaliert sozialversicherungsabgaben gezahlt werden. Im momante ca. 10 % =630 davon werden dir dann noch die 20% abgezogen=(126)=504.
Solltest du aber 801 Euro verdienen, sind volle sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Das gilt nicht mehr als Nebenjob!!!

Versuch das Geld in bar zu bekommen.

Hartz IV wird für Oktober am 30.09. im Voraus gezahlt. Da das Geld schon Mitte September eingeht und für August war, dürfte es eigentlich nicht angerechnet werden. Aber 100% sicher bin ich mir da nicht. Tut mir leid.

hallo,
Einkommen wird immer in dem Monat angerechnet in dem es auf dem Konto gutgeschrieben wird/ zufließt. Dies nennt man auch „Anrechnung gem. Zuflussprinzip“. Wird das Einkommen im September auf das Konto überwiesen und der ALG II-Antrag im Oktober gestellt, so darf das Einkommen nicht mehr berücksichtigt werden.

VG
flottebiene

Hallo,

dass Geld wird im Zufluss-Monat angerechnet, hier dann September. Wenn im Oktober kein Geld zufließt, kann auch nichts angerechnet werden.

mfg,

Hallo!

Das Einkommen aus dem Monat September wird nicht auf den Hartz IV Regelsatz im Oktober angerechnet. Nur Einkommen, welches im Monat das ALG II Bezuges zufließt, kann auf den Regelsatz angerechnet werden.
Da bei Antragstellung aber alle Einnahmen angegeben werden müssen, kann es sein, dass bei der Berechnung nachgefragt wird, ob das Einkommen regelmäßig ist und evtl. als Grundlage der Berechnung genommen werden kann.
Hoffe geholfen zu haben.
LG

hallo,
normalerweise mußt du dich nach dem studium erst mal bei ALG 1 als arbeitssuchend anmelden.
da werden deine einkünfte aus den letzten 12 monaten zusammengerechnet und der anspruch auf arbeitslosengeld ermittelt.
wenn dein arbeitslosengeld zu deinem lebensunterhalt nicht ausreicht, kannst du noch einen antrag auf harz 4 stellen. da wird dann nur dein arbeislosengeld angerechnet, abzüglich werbungskosten und einkommensbereinigung ( Versicherung ect.).
der antrag ist gültig ab dem tag der abgabe, bei beiden ämtern. also lieber 4 wochen eher zum arbeitsamt gehen, denn die bearbeitung dauert auch einige zeit, sonst bekommst du dein geld so spät. also schon mal anfang september zum arbeitsamt gehen damit du am 1.10. dein geld bekommst.
es müssen auch viele papiere ausgefüllt und teilweise bestätigt werden ehe der antrag angenommen wird.

karli3

Hallo,

nein, dass Einkommen wird immer im Zuflußmonat angerechnet und da Du das letzte Gehalt erst im September bekommst, gilt hier als Zufluß September, so dass im Oktober von dem Einkomen nichts mehr angerechnet wird.

Viele Grüße

Hallo lini-feli,
warum gehst Du eigentlich davon aus, dass Du nach dem Studium keinen Job hast? Das aber nur am Rande.
AlgII wird im vorraus gezahlt und es wird nach dem Zufluss - Prinzip gerechnet. Also wird Einkommen was im September gezahlt wird, auch auf den September gerechnet. Im Oktober hast Du keinen Zufluss (versteh ich zumind. so) Und da AlgII im vorraus gezahlt wird, bekommst Du Dein Geld für Oktober Anfang Oktober.
Wenn Du noch Fragen hast, schreib mich gerne an.
Grüße
Almut