hallo,
wenn der tüv z.b. eine lpg anlage abgenommen und eingetragen hat, kann ein anderer tüv das auto deshalb nicht durchkommen lassen, obwohl sich nichts geändert hat - hat der geschädigte ansprüche an den tüv der die anlage zuvor fehlerhaft abgenommen hat?
gruss
desperado
hallo,
Hallo!
wenn der tüv z.b. eine lpg anlage abgenommen und eingetragen
hat, kann ein anderer tüv das auto deshalb nicht durchkommen
lassen, obwohl sich nichts geändert hat - hat der geschädigte
ansprüche an den tüv der die anlage zuvor fehlerhaft
abgenommen hat?
Hier stellt sich die Frage, ob der Einbau wirklich fachgerecht u in ner Fachwerkstatt vorgenommen wurde oder obs irgendwer „nach Feierabend“ reingefummelt hat. Grundsätzlich isses ja so, dass der TÜV (oder die GTÜ bzw DEKRA) nur prüft, ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Und das scheint es ja beim 2. Termin nicht gewesen zu sein. Dort sollte der Hebel angesetzt werden. Und wenn wirklich alles richtig u fachgerecht eingebaut wurde u auch läuft seh ich kein Problem, erst die Anlage einzutragen u dann die Plakette zuzuteilen. Kostet zwar nochmal ne Kleinigkeit, aber dann is Schicht im Schacht, dann kann dir keiner mehr „ans Bein pissen“.
gruss
desperado
Gruss
Mutschy
Hallo,
bei der Eintragung werden ja zunächst die technischen Daten überprüft und dann eine Sichtkontrolle vorgenommen ob es auch so stimmen könnte.
Korrekt ?
Wenn der 1. TÜV nun schlampig gearbeitet hat… und der 2. TÜV stellt Fehler fest…
Das Gutachten des 1. TÜV ist dann nicht (mehr) gültig.
Wie schon geschrieben wurde „am Tag der Überprüfung“.
Du wirst übrigens Probleme haben, dem 1. TÜV seine Fehleinschätzung nachzuweisen.
Die sagen dann einfach: An dem Tag hat ja alles gepasst.
Wenn du nicht nachbessern willst, gibts vielleicht noch die Möglichkeit:
zum 1. Tü hin, gleuichen Prüfer verlangen und genau bei dem die nächste Prüfung durchführen lassen.
Und dann mit bäuerlichem „hast du doch letztens schon gemacht. habe doch nichts geändert.“
Vielleicht klappts ja.
Vieleicht haben sich aber Bestimmungen geändert ?
Die LPG-Anlage unterliegt doch einer Gasprüfung oder ???
Gruß
BJ
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