Guten Tag,
Habe folgende Frage:
Herr X hat bis 30.06.07 einen recht gut bezahlten unbefristeten Arbeistvertrag gehabt.
Dieser zog leider Montagetätigkeit nach sich. Da Herr X sich nun eindlich mal an einem Wohnort niederlassen wollte, beworb er sich auf Stellenanzeigen und fand auch eine Firma , welche ihn dann einstellte.
Leider wurd ihm von Anfang an verschwiegen das er einen befristet Arbeitsvertag bekomme. Im Gegenteil, er teilte dem neuen Arbeitgeber mit das er seinem bisherigen Job erst kündige wenn er den Arbeistvertag in schriftform vorliegen habe.
Darauf hin bekahm er eine schrifliche Einstellungszusage in welcher wiederrum nicht ersichtlich war das es ein befristetes AV werden würde.
Er kündigte nun sein altes AV, guten Glaubens.
An seinem ersten Arbeitstag in der neuen Firma bekahm er dann endlich seinen neuen AV. Leider musste er schnell festellen BEFRISTET. mit der Äusserung des Arbeitgebers " Das ist bei uns immer so, der Vertrag wird nach einem Jahr automatsich in einen unbefristet verlänger, da könne er die Kollegen in der Halle fragen". Tja was sollte er machen? Alten Job gekündigt, also kein zurück mehr. Er also immer noch guten Glaubens den Vertag unterschrieben. Und siehe da , nach einem Jahr das Wunder , wieder ein befristeter AV. Und denn jetzt nach den zweiten Jahr, war ja eigentlich klar, keine weitere Übernahme, sprich unbefristetes AV.
Jetzt die Frage. Besteht hier eventuell der Tatbestand , Vortäuschung falscher Tatsachen. Und lohnt es sich gerichtlich gegen diesen Arbeitgeber vorzugehen.
Herr X würde sich über eine oder auch mehrere schnelle Atworten freuen.