Hallo,
gesetzet den Fall man ist arbeitslos und möchte nun HartzIV-Mittel beantragen (oder wie immer es auch heißen mag).
Nun wurde mir vom Vater sein von ihm genutztes Haus zur Hälfte überschrieben. Gemeinsam mit der Schwester ist man Eigentümer dieses Hauses. Eingetragen ist ein Wohnrecht des Vaters sowie des Bruders auf Lebenszeit.
Der Wert des Hauses beträgt ca. 150.T€
Nun wird ja abgefragt, ob man nicht selbst genutzte Immobilien besitzt.
DIe Fragen sind:
Muss dieses angegeben werden?
Wird dieses auf den Antrag angerechnet? Aufgrund des geteilten EIgentumanspruches sowie der Wohnrechte ist eine Verwertung ja eigentlich nicht möglich.
Sollte letzteres der Fall sein, fällt man ja durch alle Maschen bei Arbeitslosigkeit…
gesetzet den Fall man ist arbeitslos und möchte nun
HartzIV-Mittel beantragen (oder wie immer es auch heißen mag).
Nun wurde mir vom Vater sein von ihm genutztes Haus zur Hälfte
überschrieben. Gemeinsam mit der Schwester ist man Eigentümer
dieses Hauses. Eingetragen ist ein Wohnrecht des Vaters sowie
des Bruders auf Lebenszeit.
Der Wert des Hauses beträgt ca. 150.T€
unter Berücksichtigung des (hoffentlich im Grundbuch eingetragenen) Wohnrechtes ?
Nun wird ja abgefragt, ob man nicht selbst genutzte Immobilien
besitzt.
DIe Fragen sind:
Muss dieses angegeben werden?
klaro
Wird dieses auf den Antrag angerechnet? Aufgrund des
geteilten EIgentumanspruches sowie der Wohnrechte ist eine
Verwertung ja eigentlich nicht möglich.
Verwertung ist möglich, aber halt nicht zu dem nackten Gebäudewert.
Sollte letzteres der Fall sein, fällt man ja durch alle
Maschen bei Arbeitslosigkeit…
Ich weiss nicht wie es mit Beleihen (Hypothek) aussieht oder Kredit (von der Schwester), welcher im Grundbuch eingetragen wird