Vom Vermieter aufgeschobene Nebenkostenabrechnung

Im Dez. 2012 kam von der Verwaltung ein Brief, dass sich die Nebenkostenabrechnung für 2011 wegen fehlenden Unterlagen verschiebt. Nun ist fast ein halbes Jahr um und es hat sich immer noch nichts getan.
Wie lange kann ein Vermieter von der Frist her das noch nachfordern? Verfällt der Anspruch irgendwann? In 7 Monaten ist die nächste Abrechnung fällig und man hat keine Lust grade zum Jahresanfang 2014 dann 2x die Nebenkosten zu zahlen.

Gruß Mario

Moin,

In 7 Monaten
ist die nächste Abrechnung fällig und man hat keine Lust grade
zum Jahresanfang 2014 dann 2x die Nebenkosten zu zahlen.

Wenn es einen wichtigen Grund gibt, dann darf sich die Abrechnung auch über die Frist von 12 Monaten hinaus verzögern. Wie weit, das kann ich leider nicht sagen.

Aber der Mieter hat soch sicherlich für seine Nebenkosten eine Rücklage gebildet, aus der er - falls notwendig - auch zwei Nachforderungen zahlen kann. Wenn er das nicht hat, dann sollte er spätestens jetzt anfangen, diese zu bilden, damit der Betrag nicht so hoch ist. Es ist ja nicht so, dass der Mieter nicht weiß, dass er am Ende des Abrechnungszeitrausm eine Abrechnung bekommt, bei der er möglicherweise nachzahlen muss. Und er weuß auch, dass diese Kosten alle anfallen.
Was das mit „Lust“ zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Liebe Grüße,
-Efchen

Dass die fehlende Abrechnung = fehlende Fälligkeit einer erwarteten Nachzahlung ja nicht daran hindert, entsprechende Rücklagen zu bilden, wurde ja schon gesagt. Dazu hat man noch den Vorteil (zwar geringe, aber immerhin:smile: Zinsen dafür zu erhalten.
Wenn man keine Lust hat, „grade zum Jahresanfang 2014 dann 2x die Nebenkosten zu zahlen“, dann hindert einen auch niemand daran, schon jetzt mal einen Abschlag außer der Reihe zu zahlen … :wink:

Andererseits könnte man ja auch nachfragen:
von welchen Nebenkosten fehlen denn noch die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen?
aus welchem (vom Vermieter nicht zu vertretenden) Grund liegen diese notwendigen Unterlagen bisher nicht vor?

Bei Eigentumsumschreibungen/baulichen Veränderungen und entsprechenden Grundsteuer(nach)forderungen kann die Verspätung mehrere Jahre dauern, ohne dass der Vermieter dafür irgendetwas kann und zudem ist es ihm verboten Kosten abzurechnen, die noch gar nicht bekannt sind.

nun denn? …