Vom zählerschrank zur unterverteilung

hi leute!vielen dank für eure antworten!bin leider etwas verwirt.habe jetzt schon mehrere meinungen gehört.werde versuchen euch es nochmal etwas ausführlicher zu beschreiben.ich davon aus das vom hks zum zählerschrank ein 4 adriges kabel liegt.hks ist verblombt.im zählerschrank ist auch alles verblombt.sehe also nur was im oberen anschlussraum im zählerschrank ist.dort kommen vom zähler 3 phasen,n und pe.der n geht auf einen klemmblock und der pe geht auch auf einen klemmblock.also sind sie damit nach dem zähler getrennt.im oberen anschlussraum im zählerschrank ist ein 4 mal 16qmm angeklemmt.die 3 phasen und der pe geht auf den pe klemmblock.das 4 mal 16qmm soll als zuleitung für eine unterverteilung dienen.das alles ist von einer elektrofirma gemacht worden.ich kenne es nur das wenn der n und pe einmal getrennt wurden darf man sie nicht mehr zusammen führen,was hier aber der fall wäre.mir hat man aber auch gesagt das man früher ein 4 adriges kabel legen durfte zur uv.der mindest querschnitt muss nur mindestens 10qmm sein.ist das noch immer so erlaubt???

Moin,

Vorab was Grundsätzliches.

Schreib bitte nicht alles klein und so, in einem Absatz.
Es ist dadurch sehr schlecht lesbar,
wodurch auch die Verständlichkeit leidet.

Zur besseren Verständlichkeit von mir etwas korregiert.

Ich „gehe“ davon aus,
das vom HAK zum Zählerschrank ein 4 adriges Kabel liegt.
HAK ist verblombt.
Im Zählerschrank ist auch alles verblombt.

Ok.

Sehe also nur was im oberen Anschlussraum im Zählerschrank ist.
Dort kommen vom Zähler 3~,N und PE.
Der N geht auf einen Klemmblock
und der PE geht auch auf einen Klemmblock.
Also sind sie damit nach dem Zähler getrennt.

Ok.

Im oberen Anschlussraum im Zählerschrank ist ein 4 x 16qmm angeklemmt.
Die 3~ und der PE geht auf den PE Klemmblock.
Das 4 x 16qmm soll als Zuleitung für eine Unterverteilung dienen.

Wenn die UV nicht erneuert wurde,
wird das wohl auch seine Richtigkeit haben.
Siehe auch Antwort @xstrom,
bei Deiner 1.Anfrage dazu.

Das alles ist von einer Elektrofirma gemacht worden.
Ich kenne es nur das wenn der N und PE einmal getrennt wurden darf,
man sie nicht mehr zusammen führen,

Richtig.

was hier aber der Fall wäre.

Mir hat man aber auch gesagt,
das man früher ein 4 adriges Kabel legen zur UV durfte,
wenn der Mindestquerschnitt mindestens 10qmm sein.
Ist das noch immer so erlaubt???

Nicht bei Neuanlagen oder Kompletsanierung der Elt-Anlage.
Hier gilt:
Zitat: TAB 2007
(3) In Wohngebäuden werden nach DIN 18015-1
die Hauptleitungsabzweige bis zu den Messeinrichtungen
und die Leitungen bis zu den Stromkreisverteilern
als Drehstromleitungen ausgeführt und so bemessen,
dass ihnen zum Schutz bei Überlast
Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom
von mindestens 63 A zugeordnet werden können.


4 bzw. 5x 10mm² hat auch nach Verlegeart C
nur 57A(3~) Strombelastbarkeit
und ist somit nicht ausreichend !


Da von Dir nicht deutlich wird,
ob es sich um eine Teilersatz,
also nur Ausstausch des Z-Schrankes,
oder eine Kompletsanierung der Elt-Anlage handelt,
schrieb ich:

Ferndiagnose ist leider nicht möglich,
daher den Elektrofachbetrieb vor Ort,
direkt danach fragen.

mfg
W.

hallo nochmal

also sind sie damit nach dem zähler
getrennt.

Das ist im Prinzip RICHTIG

ich kenne es nur das wenn der n und pe einmal
getrennt wurden darf man sie nicht mehr zusammen führen,was
hier aber der fall wäre.

RICHTIG, nur dass die „Trennung“ lediglich ein einzelner Draht von 63cm Länge ist und leicht rückgeführt werden kann. Dann ist es wieder rechtmässig. Deshalb schrieb ich, daß es so wie du es beschreibst kein Beinbruch ist

mir hat man aber auch gesagt das man
früher ein 4 adriges kabel legen durfte zur uv.der mindest
querschnitt muss nur mindestens 10qmm sein.ist das noch immer
so erlaubt???

JA! Das ist nicht mehr die Empfehlung der Zeit, aber absolut erlaubt und üblich!

Die Empfehlung, in neuen Anlagen die Trennung von N und PE bereits so früh wie möglich, möglichst bereits ab dem HAK zu führen, kommt von der Verbreitung der modernen Datentechnik her. Da spielt das eine gosse Rolle.

In WOHNhäusern wird das aber bei weitem nicht immer so gemacht mangels Grundlage. Es fehlt schlicht an der Vernetzung mit Datenkabeln - nur DANN hätte es Sinn, die Trennung frühzeitig zu machen

Und es ist grundsätzlich NICHT gefordert!

Lass dir nichts anderes einreden

Ein echter Fehler wäre es allerdings, wenn die Trennung tatsächlich im HAK stattgefunden hätte, der Z-Schrank bereits 5-adrig eingespeist wird UND der Z-Schrank also komplett in 5-Leitertechnik ausgeführt wäre. DANN hättest du Recht und der Elektriker, der von da an 4-adrtig weiterverlegt, MUSS nachbessern

Der Sonderfall den xstrom anspricht, trifft hier EBENFALLS nicht zu!
Im Zuge einer schrittweisen Umrüstung von 4-adrig auf 5-adrig darf ein vorgelagertes Hauptkabel bereits 5-adrig angeschlossen werden, von dem noch die alten 4-adrigen Kabel mit PEN-Leiter abgehen - VORÜBERGEHEND

Bei dir wäre es ja genau andersherum, also sozusagen eine schrittweise Umrüstung von 5-adrig auf 4-adrig. Und das ist von den Normen natürlich so nicht gedeckt

Bei dir wird es wohl nur das 60cm lange Stück Draht sein, das du zu sehen bekommst. Das werte ich noch nicht als WIRKLICHE Trennung

auch wenn es offensichtlich manche Realitätsfremde besser wissen wollen

Schorsch

Das 4 x 16qmm soll als Zuleitung für eine Unterverteilung dienen.

Wenn die UV nicht erneuert wurde,

…und auch wenn die UV erneuert wurde und auch sogar, wenn das ganze Haus neu gebaut wurde

wird das wohl auch seine Richtigkeit haben

Siehe auch Antwort @xstrom,

…, die auch leider nicht zutreffend war, eher sogar falsch

da es sich ebenfalls auf andere Vorraussetzungen bezieht

xstrom bezieht sich auf den Fall, dass das nachgelagerte Kabel Altbestand ist und die Einspéisung vor dem Zähler erneuert wird

Das ist hier aber nicht so, weil in diesem Fall das NACHGELAGERTE Kabel erneuert wurde - und das wurde 4-adrig gemacht

ich davon aus das vom hks zum zählerschrank ein 4
adriges kabel liegt.hks ist verblombt.im zählerschrank ist
auch alles verblombt.sehe also nur was im oberen anschlussraum
im zählerschrank ist.dort kommen vom zähler 3 phasen,n und
pe.

Die drei Außenleiter und der Neutralleiter sind als solche leicht zu identifizieren.
Ob aber die gelbgrüne Leitung dort „PE“ oder „PEN“ genannt wird, hängt nur von einer blauen Markierung am Aderende ab.

Demnach kann das, was du PE nennst, sehr wohl auch noch ein weiter geführter PEN sein.

Demnach fehlt hier die blaue Kennzeichnung am PEN und schon ist alles OK.
Nicht zu überprüfen ist aber, ob der PEN und der N richtig gehandhabt wurden. Dazu gehört, dass der am Zähler ankommende PEN zuerst auf die PEN Schiene geführt wird und von da aus erst eine blaue Ader auf die N-Schiene.