Von 2 Gewerben, 1 davon als Kleingewerbe anmelden?

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage die mich beschäftigt und wo ich Rat suche:

Ich bin hauptberuflich als Assistentin GL festangestellt, habe nebenher einen Onlineshop als „normales Gewerbe“ angemeldet. Nun möchte ich gerne ein weiteres Gewerbe (hat nichts mit dem Online-Shop zu tun) anmelden. Kann ich das neue Gewerbe trotzdem als Kleingewerbe anmelden?

Wie ist das dann mit der USt-Voranmeldung. Muss ich diese nur für den Online-Shop machen, für das Kleingewerbe nicht und nur am Jahresende eine Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen abgeben? Oder werden die beiden Gewerbe in einem Topf abgegeben?

Vielen Dank für die Antworten!

Herzliche Grüße Anjara76

Hallo,
jedes Gewerbe zählt erst mal für sich, für jedes ist eine eigene Erklärung abzugeben, je nach HÖhe des Umsatzes. die Kleinunternehmerreglung bezieht sich in der Regel auf die Nutzung der Vorsteuerreglung, das ist einem freigestellt. Weißt man die Umsatzsteuer aus, ist eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen, bei neuen Unternehmen jeden Monat, danach legt das Finanzamt fest, ob jährlich, vierteljährlich oder monatlich. Das hängt eben um zu erwartenen Umsatz ab und wie pünktlich und korrekt man seine Meldungen erledigt. In der STeuererklärung werden die einzelen Unternehmen in der Anlage G zusammenaufgeführt.

Hallo aquarius,

vielen Dank für Ihre Antwort, die mir gut weiterhilft. Also kann ich das 2. problemlos als Kleingewerbe anmelden.

Viele Grüße
Anjara76

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Kein Problem, viele Grüße :smile:

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,
wenn die beiden Gewerbe nichts miteinander zu tun haben, sind zwei getrennte Gewinnermittlungen abzugeben.
Im umsatzsteuerlichen Sinne gibt es nur ein Unternehmensrahmen der die gesamte gewerbliche Tätigkeit umfasst. D.h. es ist nur eine Umsatzsteuererklärung mit allen Umsätzen abzugeben. Es ist nicht möglich die Kleinunternehmerregelung anzuwenden, wenn man bereits Regelversteuerer ist.
Mit freundlichen Grüßen

Guten Abend Herr Roth,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Darf ich dann das 2. Gewerbe nun nicht als Kleingewerbe anmelden, weil ich für ein anderes Umsatzsteuerpflichtig bin?

Viele Grüße

Hallo,
was meinen Sie mit dem Begriff Kleingewerbe?
Wenn damit gemeint ist, ob man die umsatzsteuerliche Regelung der Kleinunternehmerbesteuerung anwenden kann, d.h. kein Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung, dann nein. Diese Regelung ist nicht anwendbar.
Mit freundlichen Grüßen

Genau weiss ich das auch nicht aber warum erweiters du dein Gewerbe nicht einfach?
Susanne

Hallo,

Leider kann ich ihnen keinen Rat geben.

Gruß
monika61

Da würde ich lieber den Steuerberater fragen, das ist ja sowieso Pflicht als Gewerbeinhaber. Gruß!

Hallo zusammen,

Ich bin hauptberuflich als Assistentin GL festangestellt, habe
nebenher einen Onlineshop als „normales Gewerbe“ angemeldet.
Nun möchte ich gerne ein weiteres Gewerbe (hat nichts mit dem
Online-Shop zu tun) anmelden. Kann ich das neue Gewerbe
trotzdem als Kleingewerbe anmelden?

Wie ist das dann mit der USt-Voranmeldung. Muss ich diese nur
für den Online-Shop machen, für das Kleingewerbe nicht und nur
am Jahresende eine Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen
abgeben? Oder werden die beiden Gewerbe in einem Topf
abgegeben?

Hallo,

grundsätzlich können beide Gewerbe getrennt voneinander angemeldet werden. Ist aber nur eine Person Inhaber beider Gewerbe, werden diese wie ein Unternehmen behandelt. Es gibt also weder eine gesonderte Steuernummer für die beiden Unternehmen, noch lassen sie sich im Bezug auf die Umsatzsteuer trennen. Genauere Infos kann hier aber ein guter Steuerberater geben, den man unter http://www.betriebsausgabe.de/steuerberatung.php finden kann.

Hallo,

man muss unterscheiden zwischen Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Umsatzsteuerlich gilt der Grundsatz, dass wenn keine weiteren Personen an den beiden Unernehmen beteiligt sind, sind Sie ein Unternehmer, dass heisst Sie müssen für beide Unternehmen mtl. EINE zusammgenfasste Voranmeldung abgeben. Sollten Sie ustl. die sog. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG i.A. genommen haben, müssen Sie aufpassen, dass Ihre Gesamtumsätze nicht die Grenze von 17.500 € übersteigen.

Einkommensteuer- und Gewerbesteuerlich gibt es zwei Betriebe. Hier müssen Sie zwei getrennt voneinander ermittelte Jahresüberschusse berechnen. Das neue Gewerbe können Sie problem als Kleingewerbe anmelden.

Hallo,

das bestehende Gewerbe (Einzelunternehmung - vermutlich „Rosa Mustermann“) steht immer auf Ihren persönlichen Namen.
Hier kann ein neues Tätigkeitsfeld ergänzt werden - Für Sie hat dann Ihre Firma „2“ Abteilungen
einmal einen Onlineshop und einmal xxx.
Das ist das Einfachste.

Pflichtfirmierung:

yyyy(Name)-onlineshop, Rosa Mustermann
Waldstr. 17
78000 kkkkkk
(z.B. Shop= Verkauf von Regenschirmen)

Wenn Sie jetzt zusätzlich YOGA-Kurse („passt ja nicht so richtig“) anbieten:

Dann einfach nur z.B. mit Ihrem Namen:

Rosa Mustermann
YOGA-Kurse
Waldstr. 17
78000 kkkkkk

Es bleibt trotzdem ein Unternehmen - denn Sie können sich ja nicht teilen. „YOGA-Angebote“ werden in erster Gewerbeanmeldung einfach ergänzt.

Sollten Sie sich dennoch für eine Trennung der Beiden entscheiden wollen, so werden Sie bei der Neuanmeldung gefragt: Wird die Tätigkeit Haupt- oder nebenberuflich ausgeführt?

Zur Steuererfassungsvereinfachung wird man voraussichtlich bei Ihrem Finanzamt (das wird auch Ihr Steuerberater wollen) die UST-Erklärung immer gemeinsam abgeben (kommuliert).

Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

Viel Erfolg.

Gruß

Hallo

Leider kann ich dir bei einem 2ten (Klein)Gewerbe keine genaue Informationen geben da ich darüber nicht sehr viel weiß.Sorry
LG Mausi