Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt.
Eine AG möchte sich erweitern und gründet eine GmbH. Ein Mitarbeiter wechselt von der AG (nach knapp 2jähriger Zugehörigkeit) in die GmbH und bekommt einen neuen Arbeitsvertrag. Laut diesem Vertrag ist eine erneute Probezeit von 6 Monaten vorgesehen und es nicht erkennbar, dass es ich um eine Änderungskündigung handelt.
Ist das zulässig? Hätte es eine Änderungskündigung sein MÜSSEN?