ein Aufstocker mit eigenem Einkommen und festem Job könnte durch Stundenaufstockung mehr Geld bekommen und würde dann lieber Wohngeld statt Alg 2 beziehen. Laut Gehaltsrechner würde es annährend (mit dem Wohngeld wäre es weniger) hinkommen aber, die Arge sagt dennoch, dass der Aufstocker weiterhin Alg beziehen muss und nicht zum Wohngeld wechseln darf. Welchen Grund könnte die Arge dafür haben, wenn die Differenz z. B. bei 40 Euro weniger liegen würde und der Aufstocker selbst entscheidet, dass es ihm langt? Und, was würde passieren, wenn der Aufstocker seinen Alg-Antrag nicht abgibt und stattdessen einen Wohngeldantrag einreichen würde?
Hallo,
beim Wohngeld wird abgeprüft, wie hoch das Einkommen ist. Wenn dieses zu niedrig ist - gibt es ALG2 und kein Wohngeld. Dann wird der Antragsteller wieder an die Arge verwiesen.
Das ist aber ganz schrecklich. War das mal anders?
Bevor der Aufstocker überhaupt Aufgestocker wurde, bekam er ja Wohngeld. Wenn das Nettoeinkommen z. B. 889 Euro ist, wäre das zu niedrig aber, wenn der Aufstocker noch 5 Std. mehr arbeiten würde, läge es bei ca. 991 Euro. Das kann doch dann nicht zuwenig sein?
Das ist aber ganz schrecklich. War das mal anders?
Bis vor maximal 10 Jahren war es definitiv folgendermaßen (d. h. ich weiß es genau):
Es geht ja darum, der Wohngeldstelle glaubhaft zu machen, dass man mit seinem Einkommen existieren kann. Um dies glaubhaft machen zu können, musste man mit seinem Einkommen und dem Wohngeld zusammen auf 80 % des Sozialhilfesatzes kommen (damals war ja noch Sozialhilfe anstatt AlgII), oder aber irgendein Vermögen, von dem man eine Zeit lang zehren konnte.
Ich glaube aber, dass es heute immer noch so ist. Vor nicht allzu langer Zeit (voriges Jahr) meine ich sowas gelesen zu haben.
Wenn das Nettoeinkommen z. B. 889 Euro ist, wäre das zu niedrig aber, wenn der Aufstocker noch 5 Std. mehr arbeiten würde, läge es bei ca. 991 Euro. Das kann doch dann nicht zuwenig sein?
Ich versteh den Satz nicht so ganz, aber ein Einkommen um die 900 Euro herum ist bestimmt nicht zu wenig für Wohngeld, jedenfalls wenn da nur einer von leben muss. Das behaupte ich jetzt einfach mal.
Einen Wohngeldantrag kann man aber doch einfach stellen. Das muss man der Arge zwar mitteilen (denke ich), aber man muss sie nicht um Erlaubnis fragen (weiß ich).
Noch’n Zitat
Im Ratgeber vom BMVBS (zuständiges Bundesministerium) habe ich folgende Sätze gefunden:
‚Ein Ausschluss vom Wohngeld besteht nicht, wenn ein Transferleistungsantrag nicht gestellt bzw. ein schon gestellter
Antrag zurückgenommen oder auf bereits bewilligte Leistungen für die Zukunft verzichtet wurde. Sie können also grundsätzlich zwischen einer Transferleistung und dem Wohngeld wählen.‘