Hallo,
nehmen wir mal Folgendes an:
Frau R. ist in 2. Ehe verheiratet. Ihr 24-jähriger Sohn ist im Dez. '09 zu ihr gezogen und bezieht ALG I. Sein Führerschein bekommt er erst im August 2011 wieder oder er muss ihn neu machen.
Er bekommt das ALG I ja nur bis Dez. '10; dann geht er in ALG II rüber.
Wird von ihren jetzigen Mann das Geld sowie ihr 400 €-Job angerechnet??
Schon jetzt danke
lisa
Hallo Lisa,
wenn der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt/zahlen muss/zahlen kann, ist auch der Mann von Frau R. verpflichtet, für den Lebensunterhalt von dem Sohn seiner Frau aufzukommen.
Frau R., ihr Ehemann und der Sohn bilden eine sog. Bedarfsgemeinschaft, daher wird zunächst geprüft, ob das Einkommen dieser Bedarfsgemeinschaft ausreicht, um den Lebensunterhalt jedes Einzelnen sichern zu können.
Nur wenn dies nicht der Fall ist, wird der Sohn Leistungen von der ARGE erhalten.
Viele Grüße, SweetAngel1801
Unter 25
Hallo
Frau R., ihr Ehemann und der Sohn bilden eine sog. Bedarfsgemeinschaft,
Den Satz wollte ich zuerst in Zweifel ziehen, aber auf der Website der Arbeitsagentur steht es unmissverständlich:
"Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören …
… die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils."
Sobald der Sohn 25 ist, sind sie aber anscheinend aus dem Schneider.
Viele Grüße
Hallo
Frau R., ihr Ehemann und der Sohn bilden eine sog. Bedarfsgemeinschaft,
Den Satz wollte ich zuerst in Zweifel ziehen, aber auf der
Website der Arbeitsagentur steht es unmissverständlich:
"Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören …
… die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt
lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen
Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und
der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils."
Sobald der Sohn 25 ist, sind sie aber anscheinend aus dem
Schneider.
Der junge mann wird im Mai 2011 25 Jahre
Viele Grüße
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Ab dem Zeitpunkt, an dem er 25 Jahre alt ist, sind die Eltern / die Ehegatten der Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.