Von Alg2 in Sozialgeld?

ehmen wir mal an, ein Alg" ist dauerhaft arbeitsunfähig, hat nie gearbeitet. Nun steht die Frage an, ob er überhaupt noch im Alg" bleiben wird, oder nach Rente/Sozialgeld „verschoben“ wird. Hat das irgendwelche finanziellen Nachteile? Gibt es noch andere Lösungen?

Arbeitsunfähigkeit bescheinigt der Haus-Arzt, „Max Mustermann kann morgen/eine Woche nicht arbeiten, weil Fuß krank!“ Das hat keinen Einfluss auf das ALG II.

Erwerbsunfähigkeit bescheinigt aber nicht der Haus-Arzt, sondern meist ein Amtsarzt, meist von der Rentenversicherung: „Max Mustermann ist vorübergehend/dauerhaft nicht dazu in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.“

Bei vorübergehend gibt es Erwerbsminderungs-Rente plus notfalls aufstockend Sozialhilfe, bei dauerhaft gibt es Erwerbsminderungs-Rente plus notfalls aufstockend Grundsicherung (Grusi) nach Kapitel 4 SGB XII.

Der wesentliche Unterschied ist: Beim ALG II muss man sich um Arbeit bemühen, dafür hat man ein höheres Schonvermögen, also höhere Freibeträge für Vermögen laut § 12 SGB II. Bei Sozialhilfe/Grusi sind es beim Single max. 2.600,- Barvermögen, Arbeitsbemühungen und Maßnahmen bleiben einem aber erspart.

Gruß aus Berlin, Gerd