ehmen wir mal an, ein Alg" ist dauerhaft arbeitsunfähig, hat nie gearbeitet. Nun steht die Frage an, ob er überhaupt noch im Alg" bleiben wird, oder nach Rente/Sozialgeld „verschoben“ wird. Hat das irgendwelche finanziellen Nachteile? Gibt es noch andere Lösungen?
Arbeitsunfähigkeit bescheinigt der Haus-Arzt, „Max Mustermann kann morgen/eine Woche nicht arbeiten, weil Fuß krank!“ Das hat keinen Einfluss auf das ALG II.
Erwerbsunfähigkeit bescheinigt aber nicht der Haus-Arzt, sondern meist ein Amtsarzt, meist von der Rentenversicherung: „Max Mustermann ist vorübergehend/dauerhaft nicht dazu in der Lage, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.“
Bei vorübergehend gibt es Erwerbsminderungs-Rente plus notfalls aufstockend Sozialhilfe, bei dauerhaft gibt es Erwerbsminderungs-Rente plus notfalls aufstockend Grundsicherung (Grusi) nach Kapitel 4 SGB XII.
Der wesentliche Unterschied ist: Beim ALG II muss man sich um Arbeit bemühen, dafür hat man ein höheres Schonvermögen, also höhere Freibeträge für Vermögen laut § 12 SGB II. Bei Sozialhilfe/Grusi sind es beim Single max. 2.600,- Barvermögen, Arbeitsbemühungen und Maßnahmen bleiben einem aber erspart.
Gruß aus Berlin, Gerd