grundsätzlich ja; es kommt darauf an, in welchem Zusammenhang „nennt sich“ stattfindet. Wenn das „nennt sich“ z.B. darin besteht, dass sie sich irgendwo in einem größeren Kreis mit „mein Name ist Schulz“ vorgestellt hat, zeigt das, dass sie auch „bürgerlich“ mit „Frau Schulz“ angesprochen werden möchte.
Ich habe mal eine damalige Kollegin gefragt, ob sie denn streng genommen mit „Erlaucht Freifrau von …“ angesprochen werden müsste, worauf sie mir mit Stolz erklärte, dass ihre Familie nicht erst seit 1918 nicht mehr dem Adel angehört, sondern bereits seit 1849, als ein Vorfahr um Tilgung seines Namens aus der Adelsrolle ersucht hat, weil er das Vorgehen gegen die badischen Revolutionäre beim Fall der Festung Rastatt so schändlich fand, dass er diesem Adel, in dessen Namen es stattfand, nicht mehr angehören wollte.
Moral: Ein „von“ am Namen bedeutet nicht, dass der Träger automatisch mit Standesdünkel behaftet ist.
Da Du vermutlich weder satisfaktionsfähig bist, noch auf Ihrer Gehaltsliste stehst, müsste es für sie speichelleckend klingen, wenn Du ihre vereinsinterne Anrede verwendest.
Und zum „von“: Auch eine Frau Dr. Schulte-Müller-Lüdenscheid würde ich immer nur so nennen, wie sie sich mir vorstellt.
Z.B. die Bedienung im Goldenen Löwen in Königseggwald: ‚So, ganget Durchlauchd Erbgraf scho bälder hoim heit?‘
Oder die Hausfrau beim Metzger in Weikersheim (als das dortige Schloß noch vom Fam. Hohenlohe bewohnt war): ‚Durchlouchd Frou Ferschde sähe awwer e weng aarch mealiichd ous heid‘ (Bei Hohenlohes war man nicht besonders reich, Frou Ferschde ging selber zum Einkaufen.)
Oder der Xaver Krenkl https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Xaver_Krenkl
der die Kutsche von Ludwig dem Ersten überholt (!) hat und zurück gerufen haben soll: Majestät, wer koa, der koa !
Udo Becker
das "von " ist ein Namensbestandteil gehört also immer dazu - dass sie selber es weglässt ist quasi sich selbst gegenüber großzügig - für dich gilt das nicht
Seit der Weimarer Republik (1919) ist der Adel in Deutschland abgeschafft.
Im Gegensatz zu Österreich hat man in Deutschland das „von“ als Bestandteil des Namens stehen lassen. Und das ist wichtig: „als Namensbestandteil“ nicht als Titel. Es wurden also neue Namen geschaffen. Wer also das „von“ weglässt gibt seinen Namen unvollständig an. Bei alphabetischer Auflistung erscheint der Name unter von und es kann auch nicht weggelassen werden, denn damit würde man suggerieren man habe einen Titel den es seit Abschaffung der Monarchie in Deutschland nicht mehr gibt.
Wer einen Adelstitel in Deutschland kauft, lässt sich über den Tisch ziehen. Da es keine Adelstitel gibt und sie rechtlich nicht existieren, kann man sich den sog. Adelstitel nur als „Ordens- oder Künstlernamen“ im Personalausweis eintragen lassen. Denn das ist es rechtlich: Ein Künstlername. Dafür muss ich jedoch nicht 1000de Euro an einen sog. Adelsverein zahlen. Wenn du nur oft genug durch die Straße läufst und rufst: Ich bin der König von Wuppertal und irgendwann jemand in der Straße mit dem du sonst nichts zu tun hast sagt: Ach da kommt er ja, der „König von Wuppertal“, dann hast die regionale Bekanntheit erreicht, die ausreichen sollte um „König von Wuppertal“ als Ordns- / Künslername eintragen lassen zu können.
Selbstverständlich kann „es“, wie Du z.B. auch an der Schilderung von T-i. sehen kannst. Das hängt damit zusammen, dass nicht alle Träger von Namen des früheren Adels im öffentlichen Dienst tätig sind.