Von Babykursanmeldung zuruecktreten

Sagen wir, jemand besucht einen Babykurs, der aus 3 Bloecken besteht. Die Person hat sich zum ersten Block angemeldet und der Block ist nun zu ende. Per Mail bekommt die Person eine verbindliche Anmeldung und Rechnung fuer den 2. Block, fuer den sich die Person aber nie angemeldet hat. In der Anmeldung steht lediglich, dass versaeumte Stunden bezahlt werden muessen. Ueber einen Ruecktritt sthet dort nichts. Auch gibt es keine AGBs auf der Anbieterseite.
Da erst in der ersten Stunde des 2. Blocks gekannt wird, welche Themen dort besprochen werden, schickt die Person Themenvorschlaege hin und geht zur ersten Stunde.
dort stellt sich heraus, dass die Themen, die die Person besprechen moechte erst im 3. Block dran kommen -zu spaet fuer diese Person- und 50% der Themen die im 2. Block kommen, fuer diese Person nicht relevant sind.
Kann die Person auch wenn sie die erste Stunde besucht hat von der Anmeldung zuruecktreten und muss nur die erste Stunde bezahlen? Oder muss die Person den gesamten Kurs bezahlen?

Hallo,

das lässt sich so einfach nicht abklären, denn es dürfte sich aus dem Vertrag ergeben, ob mit Anmeldung nur der 1. Block besucht werden muss und es keine Verpflichtung gibt, auch die Blöcke 2+3 zu besuchen oder ob es hier eine Regelung gibt, dass nach Block 1 auch Block 2 besucht werden müsste, falls man nicht …
Die Fragen müssten in den AGB’s Antwort finden,und die AGB’s sind hier nicht bekannt.

si

Hallo, vielen lieben Dank fuer deine Antwort. Wenn in der Anmeldung zum ersten Block lediglich steht, dass man sich fuer 8 Einheiten verbindlich anmeldet und nichts weiter (kein Verweis auf AGBs, keine Ruecktrittsbelehrung oder Kuendigungsfrist), ebenso wie in der 2. Anmeldung, koennte die Person dann die Anmeldung jederzeit kuendigen? Auf die weiteren Bloecke wurde in der ersten Anmeldung nicht hingewiesen.

Hallo,

wie sich aus dem Posting ergibt, wurde Block 2 ja schon angetreten. Es hat ausweislich der Rechnung ein Angebot gegeben, das angenommen wurde. Ein Rücktrittsrecht nach der 1. Stunde hätte man schon vereinbaren müssen. Wenn das ein befristeter Dienstvertrag ist, wofür einiges spricht, dann kann man auch nicht vorzeitig kündigen.

VG
EK