_Hallo Gemeinde,
ich habe eine Frage, zu welcher ich bisher noch keine Antwort finden konnte:
Man(n) studiert 4 Jahre und bekommt Bafög. Anschließend ergibt sich nahtlos ein Job, welcher jedoch auf 9 Monate befristet ist, eine Verlängerung ist fraglich, ein direkter Folgejob ebefalls. Somit sieht es aus, als ob der Weg zum Amt ansteht :-/
Dazu die Frage: In der Zeit des Studiums und des Jobs wurde gespart und bereits der Großteil des Darlehens „erspart“. Dieser Betrag liegt nun jedoch über der Freigrenze für Hartz IV. Lässt sich das Bafögdarlehen auf diesen Betrag anrechnen, oder ist die Summe mit der Beantragung von Lebenssicherung in Gefahr? Ein Feststellungsbescheid seitens BVA ist noch nicht ergangen.
Weiß hier jemand Bescheid?_
Danke für jeden Tipp!
Freundliche Grüße
sednac