Von Bafög in Hartz IV - Anrechnung Darlehen auf Vermögen?

_Hallo Gemeinde,

ich habe eine Frage, zu welcher ich bisher noch keine Antwort finden konnte:
Man(n) studiert 4 Jahre und bekommt Bafög. Anschließend ergibt sich nahtlos ein Job, welcher jedoch auf 9 Monate befristet ist, eine Verlängerung ist fraglich, ein direkter Folgejob ebefalls. Somit sieht es aus, als ob der Weg zum Amt ansteht :-/
Dazu die Frage: In der Zeit des Studiums und des Jobs wurde gespart und bereits der Großteil des Darlehens „erspart“. Dieser Betrag liegt nun jedoch über der Freigrenze für Hartz IV. Lässt sich das Bafögdarlehen auf diesen Betrag anrechnen, oder ist die Summe mit der Beantragung von Lebenssicherung in Gefahr? Ein Feststellungsbescheid seitens BVA ist noch nicht ergangen.

Weiß hier jemand Bescheid?_
Danke für jeden Tipp!
Freundliche Grüße
sednac

Hallo

Dazu die Frage: In der Zeit des Studiums und des Jobs wurde gespart und bereits der Großteil des Darlehens „erspart“.
Dieser Betrag liegt nun jedoch über der Freigrenze für Hartz

Um wie viel liegt er denn drüber? Es sind ja 150,- pro Lebensjahr + 750,- Euro (das sein Einkommen.

Viele Grüße

Hallo,

Man(n) studiert 4 Jahre und bekommt Bafög. Anschließend ergibt sich nahtlos ein Job, welcher jedoch auf 9 Monate befristet ist, eine Verlängerung ist fraglich, ein direkter Folgejob ebenfalls. Somit sieht es aus, als ob der Weg zum Amt ansteht::-/
Dazu die Frage: In der Zeit des Studiums und des Jobs wurde gespart und bereits der Großteil des Darlehens „erspart“.
Dieser Betrag liegt nun jedoch über der Freigrenze für Hartz IV. Lässt sich das Bafögdarlehen auf diesen Betrag anrechnen, oder ist die Summe mit der Beantragung von Lebenssicherung in Gefahr? Ein Feststellungsbescheid seitens BVA

Bundesverwaltungsamt? Bundesversicherungsamt?

ist noch nicht ergangen.

Solange das Vermögen über der Freigrenze liegt, ist es nicht „in Gefahr“, sondern dann hat man eben keinen Anspruch auf Hartz-IV. Eine Verrechnung von Vermögen mit Schulden ist nicht möglich. Sogar während des Leistungsbezuges aufgenommene Schulden würden als Einkommen gewertet.
Eine einfache Lösung wäre vielleicht die vollständige Tilgung des BaföG-Darlehens? Das muss man ja ohnehin mal, wenn man keine Karriere als Dauerleistungsempfänger anstrebt. Beim derzeitigen Zinsninveau ist das ja auch kein großer Verlust ;o)

Grüße