Hallo zusammen,
Folgende Konstellation möge man sich theoretisch vorstellen:
Ein Bauträger BT baut ein Mehrfamilienhaus und verkauft dieses an eine GmbH&Co.KG (deren einziger Zweck die Vermietung dieses MFH ist).
Nun wird 33 Jahre später in einem Brandschutzgutachten des Nachbarhauses (gleicher Bauträger, gleiche Baufirmen, ähnlicher Bau) festgestellt, dass dieses Gebäude nicht den damals geplanten und vorgeschriebenen Brandschutzvorschriften entsprechend errichtet wurde. 2 Mängel des Nachbargutachtens treffen mindestens auf das behandelte MFH zu.
Mit ist klar dass dies anwaltlich (bzw. Gerichtlich) geklärt werden müsste, hätte aber gerne eine Einschätzung inwiefern der BT hier ggf. für ein „nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend“ verkauftes Gebäude haftet und die Kosten für den ordnungsgemäßen Umbau oder Genehmigung (bzw. teilweise ist eine nachträgliche Genehmigung wohl möglich) tragen müsste…
Vielen dank fur eure „Gedankenspiele“