Ich muss von Bilanz auf §4/3 Rechnung umstellen. Das ganze Jahr wurde nach Bilanz gebucht. Wie lauten die Buchungssätze?
– Forderungen eingebucht, die noch nicht bezahlt wurden.
(Gewinn mindern)
– Wareneinkauf gegen Verbindlichkeit auflösen?
(Gewinn neutral?)
– Verbindlichkeiten, die noch nicht bezahlt wurden.
(Gewinnerhöhend?)
– Rückstellungen auflösen?
(Gewinnerhöhend?)
– Darlehen? Habe jede menge davon.
(einfach beibehalten?)
– Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen?
ggf. auch auf Besonderheiten bei der USt achten?
Habe in ESt-Richtlinien nur Hinweise für Einnahmen-Ausgaben auf Bilanz gefunden. Aber das erscheint mir gedanklich auch einfacher.
Die §4Abs.3-Rechnung ist im Prinzip eine reine Geldrechnung, s.§11EStG.
Die noch nicht bezahlte Forderungen sind erst mit der Bezahlung GuV relevant, also stornieren bzw. gg. Erlös auflösen. Gewinn mindern ist richtig, wenn man den bisherigen Bilanzgewinn meint.
Wareneinkauf (wenn noch nicht bezahlt) gg. Verbindlichkeiten auflösen ist korrekt, ist aber gewinnerhöhend.
Warenbestand muss gg. GuV Konto (Gewinnmindern) aufgelöst werden. Bei SKR 03 wäre das 3960ff.
Rückstellungen aus dem alten Jahr:
Auflösungen rückgängig machen, da das kein Aufwand (Zahlung) ist. Sollten die RS in Anspruch genommen werden, ist das ein GuV relevanter Vorgang und ist als Aufwand zum Zeitpunkt der Zahlung zu erfassen.
Die in diesem Jahr neugebildete RS auflösen (Gewinnerhöhend.)
Die erhaltene Anzahlungen sind gewinnerhöhend zu buchen.
Bei der Ust bzw. VorSt gilt ebenfalls der Zufluss-Abfluss Prinzip nach § 11EStG.
Die Ust ist als Einnahme und die VorSt. Als Ausgabe in der GuV auszuweisen.
Die Ust-VZ sind auch als Ausgaben zu betrachten.
Vielen Dank Gregor, habe da einen wirklich „netten“ Chef erwischt. Der hat mich heute total deswegen zusammengefaltet, statt mir eine vernünftige Antwort zu geben.