Von Bilanzierung zurück zu Einnahmen Überschuss Rg

Hallo liebe Experten.
Folgender Fall:
Ein Freiberufler hatte vor Jahren zusätzlich ein
Gewerbe. Der Steuerberater riet damals zur
Bilanzierung. Heute ist der Freiberufler nur
noch künstlerisch tätig der Umsatz und Gewinn
liegen unter der Bilanzierungsgrenze. Eine
Einnahmen Überschuss Rechnung wäre viel
einfacher zumal der Steuerberater sehr lahm ist
und der Künstler die E/Ü Rechnung leicht selbst
machen und mit der Steuererklärung abgeben
könnte. Wie wechselt er dorthin zurück ?
Vielleicht hat ja jemand zu dieser Fragestellung
einen Tip. Herzlichen Dank im Voraus.

Servus,

ein Steuerpflichtiger, der freiwillig bilanziert hat, kann zur EÜR zurückkehren. Er muss dann im Jahr des Übergangs den Gewinn/Verlust ermitteln, der sich aus diesem Übergang ergibt: D.h. alle Verbindlichkeiten, die noch nicht bezahlt sind, als Einnahmen ansetzen, und alle Forderungen, die noch nicht bezahlt sind, als Ausgaben davon absetzen - einschließlich USt-Forderungen und -Verbindlichkeiten.

Das setzt freilich voraus, dass er seinen Hochgeschwindigkeits-StB ein bissel in Schwung bringt, weil er ja die Bilanzwerte kennen muss, um den Übergangsgewinn zu ermitteln.

Schöne Grüße

MM

Korrekturen beim Übergang von Betriebsvermögensvergleich zurGewinnermittlung nach § 4 III EStG:

  • Korrektur nicht zulässiger Teilwertabschreibungen
  • Wert der WG / Vorratsvermögens
  • geleistete Anzahlungen auf WG/Vorratsvermögens und Leistungen
  • Forderungen auf LuL (Lieferung und Leistung)
  • Verbindlichkeiten aus LuL
  • erhaltene Anzahlungen auf LuL
  • aktive RAP
  • passive RAP
  • Rückstellungen
  • umsatzsteuerliches Vorsteuerguthaben
  • Umsatzsteuerverbindlichkeiten

Aufpassen muss man eigentlich nur bei der USt.

Vielen Dank MM das klingt gut.