immer wieder lese ich in der Zeitung solche
Drei-Präpositionen-Konstrukte wie: „Es wird eine Erhöhung von bis
zu xx Euro ins Auge gefasst“ oder „Das kann einen Rabatt von bis
zu xx Prozent bedeuten“. Das klingt so scheußlich - kann man denn
da nicht einfach das „von“ weg lassen? Ein Rabatt bis zu xx
Prozent? Eine Erhöhung bis zu xx Euro?
Gruß
Bolo2L
ja, das klingt in der Tat nicht besonders elegant. In deinen Beispielen (jedenfalls beim zweiten) könnte man m.E. das „von“ auch weglassen. (in deinem ersten Beispiel müsste es übrigens „um bis zu“ heißen…)
Aber es gibt Konstruktionen, da geht es nicht.
Beispiele:
Das Web-Paket umfasst das Design und die Einrichtung von bis zu 5 Seiten…
Die XY-AG beschließt den Rückkauf von bis zu 75.000 Aktien…
In all diesen Sätzen wird eine Nominal-Konstruktion verwendet und die erfordert eben dieses „von“. Schön und sprachlich elegant ist das allerdings nicht. Typische Business- und Verwaltungssprache eben.
Gib mal bei google „von bis zu“ ein, die Anzahl der Treffer erschlägt dich: 137.000!!!
Vermeiden kannst du das, wenn du statt dieser Nominal-Konstruktionen Verb-Konstruktionen benützt, also etwa:
Die XY-AG beschließt, bis zu 75.000 Aktien zurückzukaufen.
entscheiden? Theorie und Praxis klaffen hier wohl
auseinander…
Weder bin ich Experte für Aktiengesellschaften und deren Machtgebahren, noch habe ich die geringste Kenntnis über das hier betroffene Unternehmen.
Darum kann ich nicht wissen, ob die vorliegende semantische Trennung von Beschluß und Ausführung so gemeint war oder ohne Sinnentstellung aufgehoben werden kann.
Weder bin ich Experte für Aktiengesellschaften und deren
Machtgebahren, noch habe ich die geringste Kenntnis über das
hier betroffene Unternehmen.
Merkt man
Über das hier betroffene Unternehmen kannst du auch gar keine Kenntnis haben, denn diese AG wurde von mir frei erfunden.
Darum kann ich nicht wissen, ob die vorliegende semantische
Trennung von Beschluß und Ausführung so gemeint war oder ohne
Sinnentstellung aufgehoben werden kann.
Nix für ungut, aber warum schreibst du dann, dass da ein Bedeutungsunterschied bestünde?
Es besteht keiner. Es handelt sich dabei schlicht und einfach um ein von mir konstruiertes Beispiel (das aber mit richtigen Firmenbezeichnungen jederzeit so in den einschlägigen Börsennachrichten erscheinen könnte), um zu zeigen, dass es sprachlich und stilistisch besser ist, den Nominalstil zu vermeiden.
Das Verb, aus dem „Rückkauf“ gebildet wurde, ist eben „zurückkaufen“ und es handelt sich dabei auch nicht um irgendwelche finsteren Machenschaften („Machtgebaren“) der AGs, sondern um eine durchaus übliche Methode der Kurspflege…
Darum kann ich nicht wissen, ob die vorliegende semantische
Trennung von Beschluß und Ausführung so gemeint war oder ohne
Sinnentstellung aufgehoben werden kann.
Nix für ungut, aber warum schreibst du dann, dass da ein
Bedeutungsunterschied bestünde?
Weil ich in meinem Beruf bei solchen Sachen genau sein muß. Es ist halt oft so, daß man beim Auflösen einer Nominalkonstruktion sehr leicht zusätzliche Informationen einschmiert, die vorher nicht drin waren. Ich darf das nicht; aber es ist klar, daß das bei anderen Gewerken weniger streng zugeht.