Von der Bausparkasse gekündigter Bausparvertrag?

Guten Morgen,
ich habe folgende Fragen:
Die Bausparkasse hat uns einen Bausparvertrag aus
1997 gekündigt. Letzte Einzahlung war 2007. Seitdem
„ruht“ er. Außerdem wurde mir im Jahre 2007 von der Versicherung auf meine Anfrage mitgeteilt, dass der Vertrag „unbegrenzt“ stehen bleiben kann.

  1. Kann und darf die Bausparkasse uns den Vertrag kündigen gem. § 488 Abs. 3 BGB (dieser Paragr. ist
    in unseren Unterlagen nirgends ersichtlich)?

  2. Wo kann ich die Berechnung des Vertrages prüfen lassen. Oder kann man dies selbst hinbekommen?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße
Molli48

Hallo Molli!

Wenn ein Bausparvertrag bis zur Höhe der Bausparsumme angespart wurde, hat die Bausparkasse ein Sonderkündigungsrecht, weil „der Zweck des Vertrages - ein zinsgünstiges Darlehen zu erzielen“ nicht mehr erreicht werden kann.
Wenn Du die Aussage, dass der Vertrag unbegrenzt bestehen bleiben kann in schriftlicher Form hast, würde ich damit dagegen vorgehen. Ansonsten schaut´s schlecht aus.

Viele Grüße

Rolf

Guten Abend Rolf,

danke für die prompte Antwort. Inzwischen habe ich auch
die Verzinsung gut verstanden und konnte alles nach-
rechnen.
Ich werde die HUK anschreiben anhand der 2007 gemachten
schriftlichen Aussage. Ich bin mal gespannt auf die
Antwort.
Diese werde ich Ihnen dann auch gerne mitteilen.

Nochmals vielen Dank
und einen schönen Abend - Molli 48