Guten Morgen,
ich habe folgende Fragen:
Die Bausparkasse hat uns einen Bausparvertrag aus
1997 gekündigt. Letzte Einzahlung war 2007. Seitdem
„ruht“ er. Außerdem wurde mir im Jahre 2007 von der Versicherung auf meine Anfrage mitgeteilt, dass der Vertrag „unbegrenzt“ stehen bleiben kann.
-
Kann und darf die Bausparkasse uns den Vertrag kündigen gem. § 488 Abs. 3 BGB (dieser Paragr. ist
in unseren Unterlagen nirgends ersichtlich)? -
Wo kann ich die Berechnung des Vertrages prüfen lassen. Oder kann man dies selbst hinbekommen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Molli48