Von der Hilfe zum Lebensunterhalt in die Selbständigkeit (als Unternehmerin)

Hallo und guten Abend,

nachdem ich nichts Passendes gefunden habe, hoffe ich erst mal, dass ich hier in diesem Forum richtig bin mit meinem Problem.

Ich (Frau, 50 Jahre) bekomme volle Erwerbsminderungsrente (befristet - wurde letztes Jahr um drei Jahre bis 2021 verlängert), eine teilweise Erwerbsminderungsrente besteht unbefristet (laut DRV ist und bleibt die so).
Da die Rente nur ca. 460 Euro beträgt, bekomme ich zusätzlich eine Hilfe zum Lebensunterhalt von ca. 300 Euro.
Nun zur Situation: Ich habe bis vor vier Jahren als Quereinsteigerin für sechs Jahre im Buchhandel (Antiquariat) gearbeitet und war einige Jahre davon Ladenleiterin - und habe ein sehr gutes Arbeitszeugnis für diese Zeit.
Dann kamen in kürzester Zeit mehrere Schiksalschläge zusammen, so dass ich aus psychologischen Gründen erst die teilweise Erwerbsminderung, dann vor dreieinhalb Jahren die volle EU-Rente bekam. Nun geht es mir wieder besser, aber ich finde keine Arbeit. Meine Schwester würde mir nun ein Darlehen geben, um ein kleines Buch-Café zu eröffnen (bitte bitte, keine Kommentare, dass das nicht läuft etc. - ich bin gut in so etwas und meine Schwester ist erfolgreiche Unternehmerin und gibt dem Standort mit dem Konzept auch große Chancen, sonst würde sie mich nicht unterstüzten!).
Ich denke an eine Mini-GmbH, eventuell mit einer Geschäftspartnerin, oder auch alleine.

Nun die wichtigste Frage: Darf ich das als Empfängerin von Hilfe zum Lebensunterhalt? Was passiert, wenn ich das mache? Können sie mir alle Leistungen streichen? Anfangs, bis ich Geld verdiene, wäre die Hilfe zum
Lebensunterhalt oder ähnliches für mich natürlich so wichtig! Man darf ja etwas dazu verdienen (auch selbständig) und davon 30 Prozent behalten. Doch geht das auch, wenn ich einen eigenen Laden aufmache und dafür das Kapital als Darlehen bekomme?

Es wäre für mich eine so gute Chance, zurück zu kommen und auf eigenen Füßen zu stehen! Doch wäre ich anfangs auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Mit der Rentenversicherung habe ich telefoniert, für die wäre das anscheinend problemlos bis zu einem bestimmten Einkommen.

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Nachrichten!
Einen schönen Abend wünsche ich allen
Bilala

Hallo,

mein Google findet dazu https://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-darlehen-von-dritten-sind-kein-einkommen_012605.html
M.E. dürfte dies auch bei HDL zutreffen. Verbindliche Auskunft erhält man beim „Geldgeber“

Gruß
Otto

Danke. Sorry, hab die Antwort erst jetzt gesehen.