Von der Privaten in die Gesetzliche KV zurück

Hallo,

ich weiß, es ist ein leidiges Thema. Aber leider für jeden Bürger immer wieder sehr speziell…
Jemand ist seit 2000 privat KV versichert, hat jetzt zwei Kinder, (auch privat) und seit einem Jahr ist die Ehefrau selbstständig und auch privat KV. (macht zusammen mtl. 1000.- privat-KV Kosten)
Wenn der Jemand seine Arbeitszeit verkürzen möchte (einen Tag in der Woche weniger arbeiten), dann nur mehr 48.000 im Jahr verdienen würde,
könnte er ja dann wieder zurück in die Gesetzliche.
Muss der arme Tropf dann wirklich trotzdem ein Jahr lang mit weniger Geld in der Tasche seine private KV weiter zahlen, oder kann der, weil sein Verdienst ja nicht mehr höher wird, gleich in die Gesezliche?
Wenn die Ehefrau die Selbstständigkeit aufgibt bzw. bloß mehr Geringverdienerin ist, kann sie doch (wie auch die Kinder)auch, beitragsfrei mit in die Gesetzliche. (Familienversicherung)
Gibt es da zeitliche Grenzen, ab wann sie nicht mehr in die Gesetzliche zurückkommt? (Hab da was von der Frist von 3 Jahren gehört) Wäre aber sehr unangenehm, wenn die Frau nicht mehr viel verdient und trotzdem privat KV zahlen muss.
vielen Dank,

viele Grüße

Hallo,

man könnte auch freiwillig versichert in der Gesetzlichen sein. Ich weiß jetzt die genauen Grenzen nicht, aber unter einem bestimmten Einkommenswert sinken auch die Beiträge deutlich unter 150 Euro/Monat. Aber Kündigungsfristen beachten für die Private oder auf eine Beitragserhöhung warten (weil dann Sonderkündigungsrecht besteht). Hilfreich ist es auch die Gesetzliche mal direkt anzusprechen.

Gruß
Selorius

Hallo,

man könnte auch freiwillig versichert in der Gesetzlichen
sein. Ich weiß jetzt die genauen Grenzen nicht, aber unter
einem bestimmten Einkommenswert sinken auch die Beiträge
deutlich unter 150 Euro/Monat. Aber Kündigungsfristen beachten
für die Private oder auf eine Beitragserhöhung warten (weil
dann Sonderkündigungsrecht besteht). Hilfreich ist es auch die
Gesetzliche mal direkt anzusprechen.

Und wie bitte sollte dies gehen? Wäre interessant diese Konstruktion.

Gruß von TrixiMaus

man könnte auch freiwillig versichert in der Gesetzlichen
sein. Ich weiß jetzt die genauen Grenzen nicht, aber unter
einem bestimmten Einkommenswert sinken auch die Beiträge
deutlich unter 150 Euro/Monat.

Wenn man als freiwilliger in der Gesetzlichen ist, zahlt man den Höchstbeitrag.

Ich wäre froh, wenn meine zwei Fragen beantwortet werden würden und nicht so seltsame Sachen gepostet werden…
Nix für ungut, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man bitte nicht antworten.

Wenn man als freiwilliger in der Gesetzlichen ist, zahlt man den Höchstbeitrag.

Wo hast Du denn diesen Unsinn her ?

Ich wäre froh, wenn meine zwei Fragen beantwortet werden

siehe oben.

Jemand ist seit 2000 privat KV versichert, hat jetzt zwei
Kinder, (auch privat) und seit einem Jahr ist die Ehefrau
selbstständig und auch privat KV. (macht zusammen mtl. 1000.- privat-KV Kosten)

Dann stellt sich jemand diese Fragen ja recht früh.

Wenn der Jemand seine Arbeitszeit verkürzen möchte (einen Tag
in der Woche weniger arbeiten), dann nur mehr 48.000 im Jahr verdienen würde,
könnte er ja dann wieder zurück in die Gesetzliche.

Nein, dazu müßte er unter 45.000 € verdienen (in 2010).

Wenn die Ehefrau die Selbstständigkeit aufgibt bzw. bloß mehr
Geringverdienerin ist, kann sie doch (wie auch die
Kinder)auch, beitragsfrei mit in die Gesetzliche. (Familienversicherung)

Wenn der Ehemann gesetzlich versichert ist, ginge das.

Gibt es da zeitliche Grenzen, ab wann sie nicht mehr in die Gesetzliche zurückkommt?

Ab dem 55. Geburtstag wirds schwierig bis unmöglich.

Jahren gehört) Wäre aber sehr unangenehm, wenn die Frau nicht mehr viel verdient und trotzdem privat KV zahlen muss.

Wie gesagt, das fällt ja sehr früh ein.

Ja, richtig, sorry, ist schon Einkommensabhängig, wenn man nicht so viel verdient, und selbstständig ist…
Aber in dem ursprünglichen Fall verdient Derjenige ja über der Beitragsbemessungsgrenze, also Höchstsatz.

Vielen Dank für die Antworten.
Ja, das fällt in der Tat früh ein… aber lieber spät als nie …