Hallo,
ich weiß, es ist ein leidiges Thema. Aber leider für jeden Bürger immer wieder sehr speziell…
Jemand ist seit 2000 privat KV versichert, hat jetzt zwei Kinder, (auch privat) und seit einem Jahr ist die Ehefrau selbstständig und auch privat KV. (macht zusammen mtl. 1000.- privat-KV Kosten)
Wenn der Jemand seine Arbeitszeit verkürzen möchte (einen Tag in der Woche weniger arbeiten), dann nur mehr 48.000 im Jahr verdienen würde,
könnte er ja dann wieder zurück in die Gesetzliche.
Muss der arme Tropf dann wirklich trotzdem ein Jahr lang mit weniger Geld in der Tasche seine private KV weiter zahlen, oder kann der, weil sein Verdienst ja nicht mehr höher wird, gleich in die Gesezliche?
Wenn die Ehefrau die Selbstständigkeit aufgibt bzw. bloß mehr Geringverdienerin ist, kann sie doch (wie auch die Kinder)auch, beitragsfrei mit in die Gesetzliche. (Familienversicherung)
Gibt es da zeitliche Grenzen, ab wann sie nicht mehr in die Gesetzliche zurückkommt? (Hab da was von der Frist von 3 Jahren gehört) Wäre aber sehr unangenehm, wenn die Frau nicht mehr viel verdient und trotzdem privat KV zahlen muss.
vielen Dank,
viele Grüße