Hallo
Kann man die Kosten für einen Leichenschmaus (blöder Ausdruck) als aussergewöhnliche Belastung von der Einkommenssteuer absetzen, auch wenn man nur über Heirat verwandt ist ?
Und wie siehts mit dem Sargschmuck aus ?
gruß
Hallo
Kann man die Kosten für einen Leichenschmaus (blöder Ausdruck) als aussergewöhnliche Belastung von der Einkommenssteuer absetzen, auch wenn man nur über Heirat verwandt ist ?
Und wie siehts mit dem Sargschmuck aus ?
gruß
Hallo!
Sargschmuck ja, Bewirtung nein (ganz unabhängig davon wie man mit dem verstorbenen verwandt war)
Hier hat es eine Liste, die es gut zusammenfasst .
MfG
duck313
Ich Danke dir
Wichtigster Hinweis ist sicher, daß die Kosten nur dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind, wenn der Nachlaß nicht zu Deckung der Kosten ausreicht.
Mit freundlichen Grüßen
R.