Hallo,
na, es kommt doch sicherlich drauf an, was zwischen der toilettenreinigung und der essensausgabe passiert, oder?
Bei Arbeitgebern, wo sowas überhaupt stattfindet, passiert dazwischen oft zu wenig. In Deutschland kann es außerdem sein, dass vielleicht in NRW dazwischen die komplette Kleidung gewechselt werden muss, während in Bayern das Abwischen der Hände am Kittel reicht.
Also muss man sich eventuell bei der lokalen Gewerbeaufsicht oder entsprechend zuständigen Behörden erkundigen, was vor Ort dazu gilt.
Grüße