Von der Toilettenreinigung zur Essenausgabe !?

Hallo,

das hat sicher mit Hygiene nix mehr zu tun, wenn ich erst die Toiletten reinigen muß und im Anschluß das Mittagessen ausgebe ?

Ist dies gesetzlich überhaupt zulässig und wenn nicht auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen ?

Vielen Dank

na, es kommt doch sicherlich drauf an, was zwischen der toilettenreinigung und der essensausgabe passiert, oder? man wird ja nicht den putzlappen fallen lassen und sofort zur kelle greifen…

Hallo,

na, es kommt doch sicherlich drauf an, was zwischen der toilettenreinigung und der essensausgabe passiert, oder?

Bei Arbeitgebern, wo sowas überhaupt stattfindet, passiert dazwischen oft zu wenig. In Deutschland kann es außerdem sein, dass vielleicht in NRW dazwischen die komplette Kleidung gewechselt werden muss, während in Bayern das Abwischen der Hände am Kittel reicht.
Also muss man sich eventuell bei der lokalen Gewerbeaufsicht oder entsprechend zuständigen Behörden erkundigen, was vor Ort dazu gilt.

Grüße

Hi,

die HACCP gibt dafür die nötigen Regeln vor, an die sich die Mitarbeiter zu halten haben. Verstößt ein Mitarbeiter dagegen, kann ihn von der zuständigen Stelle eine Strafe auferlegt werden. Ja ihn nicht den Betrieb, außer der Betrieb hat seine pflichten auch vernachlässigt, z.B. die regelmäßige HACCP Schulung.

cu

Hallo

Wo ist das Problem? Ob zwischen Reinigung und Essensausgabe 10 Minuten oder 3 Stunden liegen, spielt keine Rolle.
Wichtig ist einzig, ob der Arbeitgeber Massnahmen getroffen hat,dass die Angestellten keine Fäkalbakterien vom Klo in die Küche schleppen.

Gruss, Sama

Naja, die Bayern mussten/müssen auch mit soetwas wie Stoiber und Seehofer klarkommen. Die sind eh`etwas härter drauf…

Gruß Herr_Schulz (kein Bayer)