Von der versicherungsplicht befreit - und jetzt?

Hallo an alle!
ich werde erst mal versuchen meine situation zu erklären:
ich war bis ende oktober letzten jahres für ein unternehmen tätig über das ich privat krankenversichert war.dann wurde ich arbeitslos weil ich den nächsten vertrag bei dieser firma erst ab 1.april bekam.für den zeitraum der arbeitslosigkeit konnte ich aber(auf eigene kosten) in der privaten KV bleiben also ließ ich mich von der krankenversichungspflicht befreien.
Nun werde ich allerdings die stelle ab april doch nicht antreten sondern ab mai ins ausland gehen,und ab dann über eine private auslandsversichung versichert sein.
Das Problem ist das meine momentane private KV am 1.04. endet und ich im april nicht versichert bin.-In die gesetzliche KV kann ich aufgrund der befreiung nicht und die privaten wollen mich für so einen kurzen zeitraum auch nicht versichern.
was kann ich tun um im april nicht ohne KV dazustehen??
(ich bekomme im moment arbeitslosengeld 1 und 93euro im monat für die versicherung)

danke im voraus für die antworten!

lg mia

Hallo,

eine Möglichkeit ist der Basistarif der privaten Krankenversicherung, dieser entspricht von Leistungen her der gesetzlichen KV, kostet aber in der Regel den Höchstbeitrag der gesetzlichen KV (also um die 600 Euro pro Monat), dafür besteht vermutlich in dem Fall Kontrahierungszwang, also muss die alte private KV einen nehmen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, sich bei dem vorherigen Versicherer (PKV) zu versichern, allerdings sollte aus taktischen Gründen die Erwähnung, dass es nur für einen bestimmten Zeitraum ist unterbleiben. Der Vermittler muss nämlich Provision zurückzahlen, wenn unterjährig der Vertrag beendet wird. Ist keine feine Lösung, auf der anderen Seite ist vermutlich das der Grund, warum die PKV abgelehnt hat.

Im übrigen empfehle ich (falls aus dem Ausland nochmal zurück gekehrt werden soll), die PKV nicht zu kündigen sondern auf Anwartschaft umzustellen, das erhält Beitrag und Gesundheitszustand.

Viele Grüße

Andreas

Hallo,

Das Problem ist das meine momentane private KV am 1.04. endet
und ich im april nicht versichert bin.-In die gesetzliche KV
kann ich aufgrund der befreiung nicht und die privaten wollen
mich für so einen kurzen zeitraum auch nicht versichern.

Wieso endet die PKV zum 1.4.? Die PKV darf nur dann beendet werden, wenn eine Anschlussversicherung in einer Gesetzlichen oder Privaten Kasse oder ein dauernder Auslandsaufenthalt nachgewiesen wird! Ansonsten ist eine ggf. ausgesprochene Kündigung nicht rechtswirksam! Ich empfehle: Kontaktaufnahme mit der jetzigen PKV.
Gruß Joerg Koenig