Hallo an alle!
ich werde erst mal versuchen meine situation zu erklären:
ich war bis ende oktober letzten jahres für ein unternehmen tätig über das ich privat krankenversichert war.dann wurde ich arbeitslos weil ich den nächsten vertrag bei dieser firma erst ab 1.april bekam.für den zeitraum der arbeitslosigkeit konnte ich aber(auf eigene kosten) in der privaten KV bleiben also ließ ich mich von der krankenversichungspflicht befreien.
Nun werde ich allerdings die stelle ab april doch nicht antreten sondern ab mai ins ausland gehen,und ab dann über eine private auslandsversichung versichert sein.
Das Problem ist das meine momentane private KV am 1.04. endet und ich im april nicht versichert bin.-In die gesetzliche KV kann ich aufgrund der befreiung nicht und die privaten wollen mich für so einen kurzen zeitraum auch nicht versichern.
was kann ich tun um im april nicht ohne KV dazustehen??
(ich bekomme im moment arbeitslosengeld 1 und 93euro im monat für die versicherung)
danke im voraus für die antworten!
lg mia