Von Deutschland jemanden ins Ausland anzeigen?

Hallo,
ich wurde richtig krass belogen. Ich habe mir Kleidung bestellt und dieses Mädchen hat sich als Designerin ausgegeben und hat mir dann die Kleidung die ich haben wollte nachgenäht und geschickt. Allerdings hat sie die Sachen nicht gleich gemacht also die vereinbarungen die wir geschlossen haben, hat sie nicht eingehalten. Nun will ich mein Geld zurück. Kann ich sie von Deutschland aus anzeigen ich weiß wo sie wohnt usw..Oder was kann ich tun? LG

Das hört sich nach Zivilrecht an. Interpol wird dir kaum helfen. Der Gerichtsstand ist vermutlich im Ausland. Versuche es über das Portal (ebay?), die dir evtl. das Geld erstatten. Vielleicht hast du mit PayPal gezahlt. Dann würde ich auch dort die Dame anschwärzen und das Geld zurückfordern.

Gruß
rakete

Moin,

Du solltest dir gründlich überlegen, ob es sich lohnt, ein gerichtliches Verfahren mit einer Beschuldigten im Ausland anzustrengen.

Das behauptest du, kannst du es aber beweisen? Vielleicht habt ihr beide euch missverstanden und die Designerin (das ist übrigens in D keine geschützte Berufsbezeichnung, Designer darf sich zumindest hier jeder nennen) hat das Richtige aus ihrer Sicht getan. Von daher „ich wurde belogen“ zu schreiben, geht ein wenig zu weit.
Ohne weiteres Wissen um die Absprachen ist alles so oder so nur reine Spekulation. Und ohne wirkliche handfeste Beweise geht das wahrscheinlich aus wie das berühmte Hornberger Schießen.

Ulrich

Kannst du natürlich machen,
aber das kann ganz schön kostspielig werden.
Und genau das ist das, worauf die Übeltäter spekulieren. Dass die Betrogenen nicht zum Anwalt rennen, weil die Kosten zu hoch sind.

Hallo,

Grundsätzlich ist das eine bekannte Masche und keiner hat dich gezwungen dort zu bestellen!

Das ist eine sehr zweischneidige Geschichte und der Schuss kann leicht nach hinten los gehen.

Es dürfte das Recht am Ort der Herstellung gelten, was dort strafbar ist und was nicht, steht in der Gesetzgebung des entsprechenden Landes. Klagen müsstest du also dort.

Jetzt ist die Frage um was für ein Kleid es geht! Wenn die Vorlage aus irgendeinem Katalog geklaut ist oder es ein Designerkleid ist, machst du dich HIER durch den Import eines Plagiates strafbar!

Dies wäre für dich relevant:

MfG Peter(TOO)

Hallo!

Woraus lässt sich schließen, dass es einen Übeltäter gibt? Möglicherweise gibt es einen mangelhaft ausgeführten Auftrag. Dann muss eben nachgebessert werden.

Worin besteht der Betrug?

Auf welche Weise könnte im geschilderten Fall ein Advokat hilfreich sein? Aber vielleicht zahlt jemand Anwaltshonorar, um sich erzählen zu lassen, dass sich jedermann als Designer bezeichnen darf, dass man zum Kopieren eines Kleidungsstücks keinen Designer (erstellen üblicherweise neue Designs), sondern einen Handwerker (Schneider/in) braucht und dass es sich um eine Angelegenheit des Zivilrechts handelt, bei der man mit einer Anzeige daneben liegt.

Wenn sich ein in Timbuktu ansässiger Dienstleister hartleibig anstellt, wird das Durchsetzen zivilrechtlicher Ansprüche schwierig. Unabhängig von Kostenfragen sollte man bei einer nicht wunschgemäß erstellten Kopie klären, ob der Auftrag zum Erstellen einer Kopie womöglich rechtswidrig war. Dem Vernehmen nach gibt es Sachen, für die Geschmacksmusterschutz besteht.

Gruß
Wolfgang

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Nur, damit auch ich das verstehe: Worin genau siehst du den Betrug?

Du hast die Sachen also bekommen? Und sie sind so, wie du sie haben wolltest?

Was heißt das?
Welche Fristen wurden nicht eingehalten?