Von Deutschland nach Frankreich ziehen... fragen

Hallo! Möchte mit meinem Freund zusammen ziehen und da er Franzose ist möchte er gerne in Frankreich bleiben.

Also suchen wir uns eine Wohnung in Frankreich.

Nur jetzt kommen die ganzen Fragen auf…

Wäre über alles Dankbar was ihr mir zum Thema verraten könnt.

Erste Frage:

Ich werde weiterhin in Deutschland Arbeiten… wie läuft das mit der Krankenversicherung??

Hallo,

Erste Frage:

Ich werde weiterhin in Deutschland Arbeiten… wie läuft das
mit der Krankenversicherung??

Wenn es sich hier um eine private Krankenversicherung handelt,
diese kann weiter bestehen bleiben.
Bei den meisten Versicherer ist der Versicherungsschutz im europäischen Ausland zeitlich unbegrenzt mitversichert.

Es wird sich bestimmt auch noch ein GKV Experte zu Worte melden.

Gruß Merger

Hier ist die „Experten“-Antwort :smile:

Der Grenzgänger hat die Möglichkeit sowohl im Wohn- als auch im Beschäftigungsland
Leistungen in Anspruch zu nehmen. Mit versicherte Familienangehörige müssen in der Regel im
Wohnland Leistungen nach den dort geltenden Bestimmungen in Anspruch nehmen. Leistungen
aus dem Beschäftigungsland müssen vorher beim zuständigen Träger beantragt werden.
Bei „Grenzgänger-Rentnern“ entscheidet
die Wohnort-Krankenkasse, ob sie Leistungen im Beschäftigungsstaat übernimmt.

Grüße vom Versicherungsmakler u.a. für die PKV aus Saarbrücken
Claude Burgard
„Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)“
http://www.versicherung-saarland.de

Hi,

privat, siehe Vorposter. GKV: Schreibe Deine Kasse an und lass Dir das erklären. Genrell, in der Theorie, gilt die GKV Karte in ganz Europa. In der Praxis jedoch hat das z.B. bei meinen Eltern den Arzt in Spanien oder Griechenland nie interessiert. Daher reise ich nie ohne eine private Auslands-KV für 10 EUR / Jahr. Du reist aber nicht, sondern wohnst da ja. Könnte ja schon helfen wenn die Kasse z.B. sagt dass wenn Deine Karte nicht akzeptiert wird Du privat bezahlst und die Kosten einreichst und erstatte bekosmmst.

Poste mal wie das ausgeht. Interessiert mich.

Gruss
K

schon helfen wenn die Kasse z.B. sagt dass wenn Deine Karte
nicht akzeptiert wird Du privat bezahlst und die Koste einreichst und erstatte bekosmmst.

Du übersiehst hier, dass die Privatrechnung vermutlich deutlich höher sein wird, als die Leistung der GKV. Also kein besonder guter Weg.

Man muss seiner GKV in D einfach „nur“ Bescheid geben, dass man nun in Frankreich wohnt und in D arbeitet. Dann darf man in beiden Ländern zum Arzt. Bei Husten/Schnupfen/Heiserkeit gibt es auch nichts zu beachten. Wenn es schwerwiegendere Krankheiten sind, würde ich mich entweder in D behandeln lassen oder es mit der deutschen GKV abklären was sie in F bezahlt und was nicht.

Claude Burgard
http://www.burgard-versicherungen.de

Wenn du weiterhin in Deutschland arbeitest, dann zahlst du auch die Krankenversicherung (ich nehme mal an es ist eine gesetzliche Versicherung) in D. Du kannst dann in Frankreich auf die gesetzliche Krankenkasse (kannst bei deiner Krankenkasse nachfragen welche Anschrift das ist) zugreifen. Wir haben damals einen Nachweis erhalten und damit hätten wir in Frankreich auch zum Arzt gehen können. Der Verständigung wegen sind wir aber in D zum Doc gegangen. Ansonsten siehe auch den Beitrag von C.B.

Hallo,

in der EU gilt das Beschäftigungslandprinzip, d.h. mit der Krankenversicherung, sofern gesetzlich, ändert sich nichts. Auch eine PKV sollte hier keine Schwierigkeiten machen, aber man muss mit denen reden.

Viel Glück

Barmer