Moin, ich hab da mal eine vielleicht blöde Frage, die sich durch googelst nicht beantworten ließ.
Sagen wir mal, eine Mieterin einer Erdgeschosswohnung sieht TV in ihrem Wohnzimmer.
Von draußen kann man den Fernseher sehen, wenn man am Haus vorbeigeht und leicht nach oben schaut (Hochpaterre).
Sollte ja nix weltbewegendes sein.
Wie sieht es aber aus, wenn die Mieterin einen Horrorfilm, FSK 18 sehen würde, oder ein Spiel auf der Spielkonsole spielen würde, ebenfalls FSK 18, und den Blick von draußen nicht durch Rollos oder ähnlichm verhindern würde.
„könnte man“ der Mieterin „was“, oder ist es juristisch nicht relevant, ob Passanten etwas von brutalen Szenen sehen könnten?
Nur des reinen Interesses wegen, auf keinen Fall um nach Absolution zu fragen.
Natürlich kann die Mieterin in ihrer Wohnung tun und lassen, was sie will, und ist natürlich nicht verpflichtet, Vorhänge aufzuhängen oder ab sofort geschnittene Versionen von Ballerspielen zu zocken.
Anders sähe die Sache aus, wenn der ganze Aufbau von ihr so konstruiert würde, dass man ihr eine bewusste und absichtliche „öffentliche Vorführung“ unterstellen könnte, dann würde sich evtl die GEZ dafür interessieren. Aber „STRAFrechtlich“ kann man der sicher nix.
Naja - wenn der Fernseher offenichtlich so aufgestellt ist, dass er nach außen sichtbar ist und das dann zu einem Gedränge von Jugendlichen vor dem Haus führt, dann könnte das Ordnungsamt schon tätig werden.