Von einer Bekannten ist der Vater im Juni

… 2006 verstorben. Ihre Mutter sagte, daß kein Geld mehr vorhanden war. Jetzt stellte sich heraus, daß der Vater im Jahr 2002 sein Geld auf das Konto der Mutter übertragen hat um Hatz IV zu bekommen. Es waren ca. 100.000,- €. Wie ist die Chance der Bekannten wegen arglistiger Täuschung gegen die eigene Mutter vorzugehen ? Es gab kein Berliner Testament und ich bin der Meinung bei arglistiger Täuschung kann sie bis zu 10 Jahre den Erbteil ihres Vaters verlangen.

Die Frist besteht nur bei Pflichtteilsansprüchen inbezug auf Schenkungen. Hier geht es aber um die gesetzliche Erbfolge (zugunsten Witwe und Tochter), da offenbar ein Testament nicht vorliegt. Hier bestehen keine Fristen. Der Anspruch auf Herausgabe und Teilung des Nachlasses besteht nach wie vor. Zu klären ist, ob das Geld geschenkt oder lediglich zur Verwahrung gegeben worden ist. Die Schenkung muss bewiesen werden, was wohl kaum zu erwarten sein wird. Wenn doch, dann würde allerdings die Frage nach dem Pflichtteils-Ergänzungsanspruch im Raum stehen, und damit auch nach dem Verjährungsfristablauf. Der hiermit und auch im übrigen bestehende Klärungsbedarf ist hier im Web nicht zu bewältigen, da er komplex und kompliziert ist.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
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