Von einer mündlichen Vereinbarung zurücktreten?

Hallo zusammen,

bin in eine etwas knifflige Situation geraten und zwar:

habe vor 10 Jahren von meinem Vater Weinberge vererbt bekommen,(Habe von dieser Materie leider überhaupt keine Ahnung) und wollte diese jetzt gerne verkaufen.
Nach Anfrage beim zuständigen Katasteramt teilte man mir mit ich würde 2,30 Euro pro qm bekommen.
Habe dann den Pächter angerufen (ist morgen zwei Wochen her) und gefragt ob für diesen Preis Interesse bestehe. Wir waren uns einig und er wollte dem Notar Bescheid geben.

Jetzt habe ich von einem Winzer erfahren, dass die Weinbergspreise etwas höher gehandelt werden, nämlich zw. 3-3,50 Euro pro qm. Und er auch Interesse hätte und sie für diesen Preis kaufen würde.

Ich habe noch nichts unterschrieben und vom Notar ist auch noch keine Post gekommen.

Meine Frage ist das rechtlich ok, wenn ich dem Pächter sage, dass ich noch ein anderes Angebot habe.

In meinem Fall würden das gut 3000 Euro ausmachen, das ist sicherlich ein Argument.

Vielen Dank schonmal im voraus für die Antworten

Hallo,
zwischenmenschlich gibt es den Grundsatz „ein Mann-ein Wort“
Rein rechtlich können sie in Ihrem Fall aber jederzeit einem anderen zu einem anderen Preis verkaufen. Der Weinbeg gehört Ihnen. Die mündliche zusage gilt nicht viel, da der Pächter dies nicht nachweisen kann. Ich würde dem Pächter aber die Gelegenheit geben, auch zu diesem besseren Preis zu kaufen. Evtl muss er bevorzugt behandelt werden, wenn er hauptberuflich Winzer/Landwirt ist. Mehr dazu unten
Setzten Sie sich bitte wegen der Preisfrage unbedingt mit dem zuständigen Weinbauinstitut in Verbindung. Der Preis setzt sich zusammen aus Grundstückspreis (Unterschiede je nach Gemarkung, bei mir 1,80 je m²), Bestand (Reben usw., Preis je nach alter und Zustand) und Rebpflanzrecht. Pflanzrecht wird bei uns (Baden) um einen Euro je m² gehandelt. Ist aber reine Verhandlungssache. Dieses Rebpflanzrecht verkaufen sie MIT dem Flurstück.
Zusätzlich müssen Sie je nach größe des Flurstücks mit dem Landwirtschaftsamt abklären, ob beim verkauf evtl. ein Hauptberuflicher Winzer bevorzugt behandelt werdern muss.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung
MFG

Tja, was soll man da sagen.
Was ist denn, wenn nun der Nächste kommt und noch mehr bietet??
Was für einen Rat verlangt man denn von jemandem dann hier in dieser Form, einen Rat für „sich-aus-einem Vertrag-lösen“ oder sich drumrum winden??
Wenn man Zusagen gibt, muß man diese einhalten, oder gilt für Dich nicht dasselbe??
Willst Du von Deinem Gegenüber nicht,dass er seine Wortgabe strikt einhält, es sei denn er riskiert dadurch höhere Werte??

Wenn man so vergleichend agiert, dann sollte man das VORHER tun und nicht erst Wort geben und Zusagen machen, dann nochmal überlegen,nur weil ein anderer nun kommt…
Ich selbst stehe täglich im Geschäftsleben und für mich ist Wortgabe mindestens verbindlich wie das Amen in der Kirche.

Genau darum stehen wir vor Gericht, weil man leider von anderen vielfach gemachte Zusagen einklagen muß.
Was wäre denn, wenn der Erste bereits das weiterverkauft hat, mündlich, und ihm nun 10000 Reibach entgehen würden und er das einklagen würde???

Also nochmal, für mich gibt es bei dieser Fragestellung keinerlei Zweifel: Wort ist Wort!

Und wer es anders sieht, der kann mal Münzen und Scheine zu essen beginnen und gucken, ob man satt damit wird.
Gruß AK

Da kann ich leider nicht weiterhelfen, bin kein Rechtsexperte, schon gar nicht für Deutschland.

Soweit ich jedoch weiß gilt in Österreich ein mündlicher Vertrag auch als bindender Vertrag, möglicherweise kann man aber davon zurücktreten, wenn noch keine Zahlung erfolgt ist…

mfg, blumentopferde

Hallo,

grundsätzlich ist es so, dass Verträge, auch wenn sie mündlich geschlossen wurden, gültig sind! Jedoch wird es sich schwierig gestalten dies beidseitig zu beweisen.

Dies ist keine Besonderheit im Weinbau, sondern auch im sonstigen Alltag so. Auf den Weinbau bezogen ist es nicht ungewöhnlich das z.B. Pachtverträge für 25 Jahre geschlossen werden und danach der Vertrag nicht explizit verlängert wird. Dann ist es oft so, dass solange der Pachtpreis gezahlt wird niemandem etwas auffällt und beidseitiges stillschweigen herrscht.

In Ihrem Fall müssen Sie sich selbst überlegen wie sie weiter vorgehen möchten. Vorschlag aus der Praxis: Mit dem zukünftigen Pächter / Käufer sprechen und sich in der mitte einigen. Ihm sollten ja die Ortsüblichen Preise bekannt sein. Grundsätzlich habe ich schon von 1 bis 18 Euro Kaufpreis pro M2 alles gehört.

Viel Erfolg.

Natürlich können Sie pockern, es ist ja Ihr Land und Sie können es zu dem Preis verkaufen den Sie für richtig halten.
Gruß,
DNeu

Hallo, hier geht es um das Vertragsrecht. Dadurch, dass Sie sich einig waren ist der Vertrag zustande gekommen. Jedoch muss der Vertag unmittelbar von beiden Seiten erfüllt werden, außer es wurde ein Termin vereinbart. Das heißt, wenn der Pächter oder Sie einen bestimmten (am tt.mm.jjjj) bzw. berechenbaren (in 14 Tagen) Zeitpunkt genannt haben, dann gilt der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt. Wenn kein Zeitpunkt vereinbart wurde, können Sie dem Pächter fairnesshalber von dem anderem Angebot informieren und nachfragen, ob bereits ein Notar eingeschaltet wurde. 14 Tage sind eigentlich auch ausreichen, sich um einen Notar zu kümmern und Sie über den „Stand der Dinge“ zu informieren.
Meiner Meinung nach können Sie dem Pächter von dem anderem Angebot erzählen und ihn, wenn der Notar noch nicht eingeschaltet wurde, eventuell zu einem besseren Gegenangebot ermuntern. „Konkurenz belebt das Geschäft“. Ich hoffe ich konnte helfen.

Meiner Meinung nach ist noch kein Deal zustande gekommen,da bis jetzt nur mündlich.Mache Ihn den Vorschlag daß er Dir den selben Preis bezahlt wie der andere anbietet,wenn er ablehnt dann Verkaufe an den anderen.Notarkosten hat er ja noch nicht gehabt.
MfG

Soweit ich weiß, ist ein mündlicher Vertrag bindend in Deutschland, würde aber dazu doch mal eine Rechtsauskunft einholen. Oder dem ersten Interessenten sagen, dass Sie ein besseres Angebot bekommen haben, und ob er mitbieten möchte.
Gruß.Katja

Das ist ein rechtliches Problem. Davon hab ich leider keine Ahnung.

gruß
Myrcle