Hallo,
mein Partner und ich haben in einem Zwangsversteigerungskatalog des Amtgerichtes eine interessante Immobilie entdeckt. Die Immobilie wird dort mit einem Verkehrswert aufgeführt. Nachdem wir mit der Eigentümerin des Hauses einen Besichtigungstermin hatten. Haben wir ihr unser ausdrückliches Interesse bekundet. Sie teilte uns mit, das es einen weiteren Interessenten gibt, der den Fall schon zu einem Anwalt getragen hat und bereit ist den Verkehrswert zu zahlen. Wir haben ihr mitgeteilt, daß wir etwas mehr zahlen würden. Sie hat um Bedenkzeit gebeten. Heute hat sie uns zurückgerufen und mitgeteilt, dass wir unser Angebot dem Anwalt zukommen lassen sollen. Er übernimmt die Auktion vor dem eigentlichen Amtsgerichtstermin.
Folgende Fragen haben wir:
- Ist das die übliche Vorgehensweise?
- Ist der Anwalt vom Amtsgericht oder wurde er wirklich von dem anderen Interessenten beauftragt?
- Kostet der Anwalt dem endgültigen Käufer Geld?
- Kann die Eigentümerin auch ohne die Einschaltung des Anwalts an uns verkaufen und einen Kaufvertag abschließen?
- Ist es der Eigentümerin mit oder ohne Anwalt überhaupt möglich vor dem Zwangsversteigerungstermin zu verkaufen?
Leider scheint sich die Eigentümerin mit dem Sachverhalt selbst nich ins Detail auszukennen und kann uns diese Fragen daher nicht beantworten.
Diese Fragen wollen wir nächste Woche auch noch dem Amtsgericht stellen. Hoffen aber darauf, schon über dieses Forum viele Antworten zu bekommen.
Viele Grüße
Doris