Hallo zusammen,
als ich gerade die Diskussion um den toten Vater gelesen hat, für den man zahlen soll (und auch ich musste zum Anwalt rennen, als mein Vater in Finnland gestorben ist, obwohl ich nie Kontakt hatte und er nicht für mich gezahlt hat…) überlege ich, ob es möglich ist, sich von seinen Eltern scheiden zu lassen.
Um mal eine allgemeine Situation zu formulieren:
Mutter und Kind verstehen sich überhaupt nicht (sagen wir mal, der Vater ist schon lange tot), so dass das Kind mit 18 direkt auszieht.
Es wird kein Unterhalt geleistet und jeglicher Kontakt über Jahre hinweg abgebrochen (keine Seite wünscht den Kontakt).
Nun kommt die Mutter in die Situation der Sozialhilfe. So müsste ja eigentlich das Kind für die Mutter aufkommen (wir nehmen mal an, dass das Kind gut verdient, einiges gespart hat o.ä.).
Wie kann man das als Kind verhindern? Kann man sich von seinen Eltern - oder in diesem Fall von der Mutter - „scheiden lassen“, so dass man nicht mehr für sie verantwortlich wäre?
Ich meine, ich hätte vor ewigen Jahren mal soetwas gehört, kann aber auch nur ein Kindheitstraum von mir gewesen sein 
Gibt es andere Möglichkeiten, dem Unterhalt nicht nachkommen zu müssen?
Es geht mir nur um die Situation, wo vielleicht schlimme Dinge vorgefallen sind, nicht darum, wo das Kind einfach nur zu geizig ist.
Ich würde mich über fachkundige Antworten freuen.
Liebe Grüße
Timid
Wie kann man das als Kind verhindern? Kann man sich von seinen
Eltern - oder in diesem Fall von der Mutter - „scheiden
lassen“, so dass man nicht mehr für sie verantwortlich wäre?
Fachkundig ist meine Antwort leider nicht, ABER: Deine Annahme, daß man nach einer Scheidung nicht mehr für den ehemaligen Partner verantwortlich gemacht werden kann leider irrig. Auch hier kann es Dir passieren, daß man selbst wenn gegenseitiger Unterhalt ausgeschlossen wurde, vom Sozialamt belangt werden kann.
Insofern kannst Du Dir eine Scheidung sparen. 
So bitter das ist, sieh es als ausgleichende Gerechtigkeit für all die Eltern, die ihren Sprößlingen bis zum dreißigsten Lebensjahr ihre Ausbildung finanzieren müssen (wer Pech hat zahlt allerdings sowohl als auch).
Gruß Maid
Fachkundig ist meine Antwort leider nicht, ABER: Deine
Annahme, daß man nach einer Scheidung nicht mehr für den
ehemaligen Partner verantwortlich gemacht werden kann leider
irrig. Auch hier kann es Dir passieren, daß man selbst wenn
gegenseitiger Unterhalt ausgeschlossen wurde, vom Sozialamt
belangt werden kann.
Insofern kannst Du Dir eine Scheidung sparen. 
Hallo Maid,
ok, ich gestehe, ich bin nicht verheiratet und war es auch nie
Sonst wüsste ich das vielleicht.
Zum Glück ist meine Frage ja auch nur allgemein gewesen, ich brauche mich von niemandem scheiden zu lassen, da beide Eltern tot sind, wie gesagt nicht verheiratet bin und Kinder habe ich auch noch keine in die Welt gesetzt.
Wie sähe das denn aus, wenn sich das Kind adoptieren lassen würde? Meine Eltern wollten damals, dass mein Stiefvater (also 2. Mann meiner Mutter) mich adoptiert, damit mein leiblicher Vater keine Ansprüche mehr an mich stellen kann (so haben sie mir das zumindest erklärt).
Wäre das so gegangen? Oder hätte ich dann - im schlimmsten Fall - für meine leiblichen Eltern zahlen dürfen und für den Adoptivvater auch noch???
Liebe Grüße
Timid
Hi,
(bin kein Jurist oder verwandter)
von Eltern scheiden lassen geht nicht.
Aber es ist u.U. möglich, gerichtlich feststellen zu lassen, daß der Unterhaltsanspruch der Eltern wegen schlimmer Kindheit verwirkt wurde.
Vielleicht läßt Du Dich ggf. dann beraten.
Gruß
Winni
(PS: das kam mal bei Familiengericht auf RTL)
Hallo Winni
ehm… nochmal: Ich bin Vollwaise (wenn man das in meinem Alter noch so nennt).
Ich stelle mir so eine Beweisführung bezüglich „schlimmer“ Kindheit jedoch sehr schwierig vor, da „schlimm“ sehr relativ ist.
Für den einen ist es schon schlimm, wenn er zu Weihnachten „nur“ 200 € bekommt, andere Kinder sind froh, wenn sie mal einen Tag lang nicht geschlagen werden…
Und wenn man nun wirklich mal vom Schlimmsten ausgeht (Schläge, evtl. sogar Missbrauch) wäre das m. E. schwer zu beweisen, weil soetwas bestimmt kein Vater und keine Mutter zugeben wird (auch aufgrund ev. strafrechtlicher Verfolgung).
Ich finde es ehrlich gesagt schade, dass es scheinbar für Kinder (fast) keine Möglichkeiten zu geben scheint. Schließlich kann man sich die Eltern nicht aussuchen, wie man das bei einem Partner machen kann.
Timid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie sähe das denn aus, wenn sich das Kind adoptieren lassen
würde? Meine Eltern wollten damals, dass mein Stiefvater (also
2. Mann meiner Mutter) mich adoptiert, damit mein leiblicher
Vater keine Ansprüche mehr an mich stellen kann (so haben sie
mir das zumindest erklärt).
Wäre das so gegangen? Oder hätte ich dann - im schlimmsten
Fall - für meine leiblichen Eltern zahlen dürfen und für den
Adoptivvater auch noch???
Hi,
durch eine Adoption wäre die Verwandtschaft zu deinem leiblichen Vater erloschen, ihr hättet gegenseitig keine Unterhaltsansprüche gegen den anderen mehr gehabt. Dafür hättest du dann Unterhaltsansprüche gegen den Stiefvater gehabt und er gegen dich.
Ansonsten kann ich dir zu deiner Ursprungsfrage sagen, wenn zwischen Eltern und Kind etwas Schlimmes vorgefallen ist, was es dem Kind unzumutbar macht, für seine Eltern Unterhalt zu zahlen, und das Kind kann dies glaubhaft machen (nicht unbedingt beweisen, das ist ja meist schwierig), dann besteht in der Regel keine Unterhaltspflicht. Dann hat der Unterhaltsberechtigte seine Unterhaltsberechtigung verwirkt. Auch das Sozialamt fordert dann in der Regel nichts mehr. Man muss das aber, wie gesagt, glaubhaft machen, d.h. schmutzige Wäsche waschen.
Gruß
Nelly
Hallo Winni
ehm… nochmal: Ich bin Vollwaise (wenn man das in meinem Alter
noch so nennt).
Ich stelle mir so eine Beweisführung bezüglich „schlimmer“
Kindheit jedoch sehr schwierig vor, da „schlimm“ sehr relativ
ist.
Für den einen ist es schon schlimm, wenn er zu Weihnachten
„nur“ 200 € bekommt, andere Kinder sind froh, wenn sie mal
einen Tag lang nicht geschlagen werden…
Und wenn man nun wirklich mal vom Schlimmsten ausgeht
(Schläge, evtl. sogar Missbrauch) wäre das m. E. schwer zu
beweisen, weil soetwas bestimmt kein Vater und keine Mutter
zugeben wird (auch aufgrund ev. strafrechtlicher Verfolgung).
Ich finde es ehrlich gesagt schade, dass es scheinbar für
Kinder (fast) keine Möglichkeiten zu geben scheint.
Schließlich kann man sich die Eltern nicht aussuchen, wie man
das bei einem Partner machen kann.
Timid
Hi,
wenn wirklich eine schlimme Kindheit mit Mißhandlungen vorlag, sollen die Kinder schon die Möglichkeit haben, die Eltern vor die Tür zu setzen.
Andererseits sollen die Kinder sich wegen der Eltern nicht einschränken müssen, wie ein Urteil auf höchster Ebene sagt. Genauen Wortlaut und wirkliche Auslegung habe ich nicht zur Hand, aber bei ARD-Ratgeber Recht ist das irgendwo zu finden.
Gruß
Winni