Von EüR auf Bilanz u. Ist auf Soll ERLOESE?

Hallo
Der Steuerpflichtige hat die ganze Zeit eine EüR mit Istversteuerung abgegeben. Nun wird dieser auf Bilanz und Sollversteuerung umgestellt.

Ein paar Fragen bez. der Behandlung von Erloesen habe ich!

Bsp 1:
Leistung wird im Dezember ausgefuehrt, Rechnung wird vom Steuerpflichtigen im Januar geschrieben somit auch das Geld im Januar vereinnahmt:

Frage:
In welchem Jahr erhoeht der Erloes den Gewinn?
Wann wird die Ust abgefuehrt? (noch im EüR Jahr, oder in der Uebergangsermittlung oder im Bilanzierungsjahr)

Bsp 2:
Selbes Beispiel nur, dass das Rechnungsdatum noch altes Jahr ist, Geldeingang trotzdem im Bilanzierungsjahr.(Wenn das ueberhaupt ein Unterschied macht)

Vielen Dank!

Bsp 1:
Leistung wird im Dezember ausgefuehrt, Rechnung wird vom
Steuerpflichtigen im Januar geschrieben somit auch das Geld im
Januar vereinnahmt:

Frage:
In welchem Jahr erhoeht der Erloes den Gewinn?
Wann wird die Ust abgefuehrt? (noch im EüR Jahr, oder in der
Uebergangsermittlung oder im Bilanzierungsjahr)

Erlös im alten Jahr im Rahmen des Übergangsgewinns (Realisationsprinzip § 252 (1) Nr. 4 HGB)
also:

a) bei Sollversteuerung der Umsatzsteuer:
Forderung zum 31.12. Zurechnung (z.B. 1.190€)
USt-Verbindlichkeit zum 31.12. Abrechnung (190€)
Umsatzsteuer:
Entstehung bei Ausführung der Leistung im Dezember (idR. §13 (1) Nr. 1,a UStG)

b) bei Ist-Versteuerung der Umsatzsteuer:
Forderung wie a)
keine USt-Verbindlichkeit, da diese noch nicht entstanden ist (keine Abrechnung im alten Jahr, sondern Aufwand im neuen Jahr)
Umsatzsteuer:
Entstehung bei Vereinnahmung im Januar (§13 (1) Nr. 1,b UStG)

Alles klar? :wink:

Bsp 2:
Selbes Beispiel nur, dass das Rechnungsdatum noch altes Jahr
ist, Geldeingang trotzdem im Bilanzierungsjahr.(Wenn das
ueberhaupt ein Unterschied macht)

kein Unterschied, Rechnungsdatum ist egal

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Eins verstehe ich noch nicht so ganz…vll stehe ich auch einfach nur auf dem Schlauch :smile:

In meinem Fall ist der Steuerpflichtige ja erst Ist und dann wenn er bilanzieren anfaengt Sollvesteuerer. Muss ich denn die Umsatzsteuer fuer die noch im alten Jahr erbrachte Leistung nach soll oder ist behandeln?

Ich verstehe aber, dass wenn ich nach Soll gehe, die Ust in meine Uebg.erm. als Verb. steht richtig?

Hallo

In meinem Fall ist der Steuerpflichtige ja erst Ist und dann
wenn er bilanzieren anfaengt Sollvesteuerer.

Vorsicht, Begriffsverwürfelungen :wink:
Ist-/Sollversteuerung sind Begriffe aus der Umsatzsteuer.
Bei der Ertragssteuer (also Gewinnermittlung) ist bei EÜR das Zu- und Abflussprinzip (§11 EStG -Geldfluss-), bei Bilanz das Realisationsprinzip (-Entstehung-) maßgeblich.

Muss ich denn die
Umsatzsteuer fuer die noch im alten Jahr erbrachte Leistung
nach soll oder ist behandeln?

Wann Umsatzsteuer abzuführen ist hängt davon ab, ob nach „vereinbarten“ (Soll) oder nach „vereinnahmten“ (Ist) Entgelten versteuert wird (lt. Umsatzsteuergesetz).
Das hat allerdings mit dem Wechsel von EÜR auf Bilanz nichts zu tun.

Ich verstehe aber, dass wenn ich nach Soll gehe, die Ust in
meine Uebg.erm. als Verb. steht richtig?

absolut richtig :smile:

Die USt und ESt mit ihren verschiedenen Möglichkeiten (Soll/Ist/EÜR/Bilanz) kann schon mal zu mittelschwereren Verwirrungen führen :-/