hallo
bin dt.staatsbürger habe in 2009 eine türkin in deutschland geheiratet und 2010 scheiden lassen.
in deutschland bin ich geschieden jetzt hat sie mich in türkei angeklagt muss ich mich jetzt auch dort scheiden lassen??termin ist april 2013 und plus sie hat mich auf 50 tausend lira angeklagt
muss ich termin wahrnehmen ??was passiert wenn ich den termin einfach ignoriere??
Ich sehe nicht, weshalb eine in Deutschland geschlossene und bereits geschiedene Ehe in der Türkei noch einmal verhandelt werden sollte. Ihr seid geschieden und fertig. Unterhalt steht der Exfrau nach dieser kurzen Ehe nicht zu. Den Termin in der Türkei würde ich ignorieren. Um ganz sicher zu gehen, würde ich eine Erstberatung beim Anwalt einholen.
also ich verstehe das auch nicht wieso ich mich da noch mal scheiden lassen soll.sind ünnötige kosten ich will das auch ignorieren.
aber nicht das die mich irgendwann am flughafen festnehmen wenn ich mal in urlaub will.bei den türken weiss man da ja nie.dachte bevor ich einen anwalt frage versuche ich das erstmal hier
Aus deutscher Sicht ist die Sache abgeschlossen. Ich kann nicht sehen, inwiefern ein Rechtsakt in der Türkei überhaupt entstanden sein soll, der ein separates Urteil erfordern könnte.
Um hier sicher zu sein: Anwalt fragen
hallo
bin dt.staatsbürger habe in 2009 eine türkin in deutschland
geheiratet und 2010 scheiden lassen.
in deutschland bin ich geschieden jetzt hat sie mich in türkei
angeklagt muss ich mich jetzt auch dort scheiden
lassen??
nein, da ja schon geschieden
termin ist april 2013
weswegen ist der termin angesetzt?
und plus sie hat mich auf 50
tausend lira angeklagt
warum und wofür?
muss ich termin wahrnehmen ??was passiert wenn ich den termin
einfach ignoriere??
bitte helft mir
bei der scheidung gabs ja auch einen anwalt,würde den mal fragen
Ihr habt nach deutschen Recht geheiratet und seit auch nach deutschem Recht geschieden worden. Damit wäre alles eigentlich durch, mit einer Ausnahme, das ihr auch nach türkischen Recht geheiratet habt, dazu zählt auch eine kirchliche Trauung bzw. ihr habt in einem Vertrag gemacht wo euere Heirat nach tütkischen Recht gleich kommt.
nein beim standesamt damals wurden wir gefragt nach welchem recht wir heiraten wollen
und beide haben geasgt nach deutschen recht
deshalb verstehe ich auch nicht was das soll
Hallo…du bist nach türkische Gesetz in der Türkei verheiratet. Um ganz sicher zu sein frag ein Anwalt mit internationale Recht!!! Warum hat deine Frau dich verklagt?!! Viel Glück
warum bin ich denn nach türkische gesetzt verheiratet
woher weiss du das???
bin aber in deutschland geschieden der rest müsste mich doch nicht interessieren oder
Dann ist alles erledigt. deine Ex müsste dich vor deutschen Gerichten verklagen
nein beim standesamt damals wurden wir gefragt nach welchem
recht wir heiraten wollen
und beide haben geasgt nach deutschen recht
deshalb verstehe ich auch nicht was das soll
So weit ich weiß musst Du als deutscher Staatsbürger eine Beglaubigung einholen. Das kannst Du bei einem Anwalt oder Notar in Deiner Nähe erledigen. Dann brauchst Du noch eine Vollmachtvorlage mit Daten vom Anwalt. Diese kannst Du beim deutschen Notar ausfüllen und unterschreiben. Auch Deine Unterschrift muss beglaubigt werden. Wenn Du die notarielle Beglaubigung ingeholt hast, kannst Du eine sogenannte Apostille vom Landgericht einholen, das ist auch eine Art Beglaubigung. Damit kannst Du die Rechtskräftigkeit der Scheidung nachweisen. Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Hallo,
sie haben nach deutschem Recht geheiratet und sich nach deutschem Recht scheiden lassen. Sofern Sie nicht in der Türkei eine Heiratsurkunde unterschrieben haben, müssen Sie sich auch dort nicht scheiden lassen.
Die Türkei ist ausserdem nicht EU Mitglied.
Ich an Ihrer Stelle würde mich da nicht verunsichern lassen.
Gerichtsstreitigkeiten mit nicht EU Staaten gestalten sich äusserst schwierig, noch dazu private Rechtsstreitigkeiten.
Alles Gute
hi,
also ich war mal mit der in essen beim türkischen konsulat habe zwar da was geschrieben aber das war nur das sie heiraten will und hat da eine bescheinigung geholt.aber eine heiratsurkunde haben wir nicht
das schonmal gut das die nicht EU staat sind aber wenn ich hier nicht weiter komme werde ich mich mal beim anwalt erkundigen.
troztdem danke
Wenn du in Türkei geheiratet hast sind gesetzte da. Auch wenn du in Deutschland geschieden bist. In Türkei bist du noch verheiratet. Nimm ein Anwalt. Besser futsch dich.
Hallo
Ehe wurde nach deutschem Recht geschlossen und auch geschieden?! Am besten darauf reagieren und die offizielle Klage mit der Kopie des Scheidungsurteils beantworten.
Sicherlich hilft auch die türkische Botschaft in Berlin (http://berlin.emb.mfa.gov.tr/).
Es scheint mir ein kleiner Rachefeldzug zu sein, der mangels Rechtsverständnis in der Türkei durch die Exfrau möglich wurde.
Wichtige Frage: gibt es eine Hochzeit nach türkischem Recht? Wenn Nein, muss diese auch nicht geschieden werden.
Guten Tag,
Ihre Ehe ist rechtmäßig geschieden. Die von der Ex geltend gemachten Ansprüche können sich daher nur auf nacheheliche Forderungen beziehen und betreffen Ihre wirtschaftliche Situation bzw. evtl. getroffene Nebenabreden.Gehen Sie diesbezüglich zu einem Anwalt. Er wird sie entsprechend beraten und tätig werden. Die Scheidungsunterlagen jedenfallsals als beglaubigte Kopie an die zuständige Stelle/Gericht senden.
ja kann dir egal sein. Alles gute für dich. Hoscakal
muss mich doch da nicht scheiden lassen hier bin ich
geschieden das zaehlt doch und nicht was in türkei steht
müsste mich doch nicht jucken oder