Ich bin seit einiger Zeit festangestellt und höre bald auf, um im Ausland nochmal ein Jahr zu studieren. Die letzten 1,5 Monate kann ich bei meinem Arbeitgeber wieder freiberuflich arbeiten. Wie funktioniert das mit der Versteuerung des freiberuflichen Lohns? Kurz die Kennzahlen:
> Bruttomonatslohn 3.000€ (dieses Jahr dann 8 Monate, Januar bis August)
> Anschließend Tagessatz von 250€ im Freiberuf, sodass ich nochmal ca. 9.000€ brutto machen werde.
Womit habe ich zu rechnen? Und kann man eigentlich Studiengebühren die an einer ausländischen Hochschule entstehen hier absetzen?
um freiberuflich tätig zu sein, musst du einfach ein Gewerbe anmelden und dann kannst du arbeiten. Weitere Pflichten wie ggf. monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, gehören auch dazu. Um am Ende des Jahres diverse Steuererklärungen abgeben.
Das ist nicht all zu schwierig.
Du hast aber ein anderes Problem. Die Scheinselbstständigkeit!
Wenn du 1. Weisungsgebunden bist,
2. Keine freie Zeiteinteilung hast und
3. nur einen Einzigen Auftraggeber hast,
könnte ein Prüfer vom Finanzamt das Ganze als eine Arbeitnehmertätigkeit ansehen. Dann müsste der Arbeitgeber (deine einziger Auftraggeber) Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Das ist dann nicht mehr lustig!!!
Informiere dich nochmal genauer.
Studiengebühren von ausländischen Hochschulen sind prinzipiell ansetzbar. Schaue, das du alles auch sauber nachweist.