Angenommen jemand ist seit ca. 2 Jahren in Festanstellung, hört aber auf, um im Ausland nochmal ein Jahr zu studieren. Mit dem Arbeitgeber könnte eine Vereinbarung getroffen werden, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist noch einige Zeit auf freiberuflicher Basis weitergearbeitet werden könne. Wie funktioniert das mit der Versteuerung des freiberuflichen Lohns? Kurz beispielhafte Kennzahlen:
> Bruttomonatslohn 3.000€ (dieses Jahr dann z.B. 8 Monate, Januar bis August)
> Anschließend Tagessatz von 250€ im Freiberuf (nochmal 36 Tage im Anschluss, also 9.000€ brutto)
Wie sind die 9.000€ zu versteuern? Wo ist die Grenze des Freibetrages? Wird der Bruttolohn aus der Festanstellung dazu gerechnet?
Und abseits davon: kann die Person eigentlich Studiengebühren absetzen, die an einer europäischen (z.B. Großbritannien) Hochschule enstehen?