Von Festanstellung zum Freiberuf - wie versteuern?

Angenommen jemand ist seit ca. 2 Jahren in Festanstellung, hört aber auf, um im Ausland nochmal ein Jahr zu studieren. Mit dem Arbeitgeber könnte eine Vereinbarung getroffen werden, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist noch einige Zeit auf freiberuflicher Basis weitergearbeitet werden könne. Wie funktioniert das mit der Versteuerung des freiberuflichen Lohns? Kurz beispielhafte Kennzahlen:

> Bruttomonatslohn 3.000€ (dieses Jahr dann z.B. 8 Monate, Januar bis August)
> Anschließend Tagessatz von 250€ im Freiberuf (nochmal 36 Tage im Anschluss, also 9.000€ brutto)

Wie sind die 9.000€ zu versteuern? Wo ist die Grenze des Freibetrages? Wird der Bruttolohn aus der Festanstellung dazu gerechnet?

Und abseits davon: kann die Person eigentlich Studiengebühren absetzen, die an einer europäischen (z.B. Großbritannien) Hochschule enstehen?

freiberuflich Studium Ausland
Hi,

> Bruttomonatslohn 3.000€ (dieses Jahr dann z.B. 8 Monate,
Januar bis August)
> Anschließend Tagessatz von 250€ im Freiberuf (nochmal 36
Tage im Anschluss, also 9.000€ brutto)

Wie sind die 9.000€ zu versteuern?

für diese Einkünfte ist eine Aufstellung Einnahmen - damit zusammenhängende Ausgaben zu machen, Ergebnis ist der Gewinn

Wo ist die Grenze des
Freibetrages?

es gibt dafür keinen Freibetrag bei der Einkommensteuer

Wird der Bruttolohn aus der Festanstellung dazu
gerechnet?

ja, alles gehört in die Jahressteuererklärung

Und abseits davon: kann die Person eigentlich Studiengebühren
absetzen, die an einer europäischen (z.B. Großbritannien)
Hochschule enstehen?

§ 10 Abs. 1 Nr. 9 passt nicht
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
da es ja nicht für ein Kind, sondern für einen selbst gezahlt wird und europäische Hochschulen sind keine derartigen Schulen

Ob das Studium selbst abziehbar ist, hängt davon ab, wie es verwendet wird - Verbleib im anderen Land, dann nur Progressionsvorbehalt, spätere Einkünfte in Deutschland, dann wie inländisches Studium, wobei da ein Spielraum bleibt, ob man das überzeugend darlegt.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,6548…

und im Archiv
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/1…
ist falsch
Sonderausgaben führen zu keinem Verlustvortrag

Schöne Grüße
C.

Danke für die Hinweise.

Kennen Sie eine Anlaufstelle wo ich mich einlesen kann, ob ein Auslandsstudium als Kosten angerechnet werden können?