freiberuflich Studium Ausland
Hi,
> Bruttomonatslohn 3.000€ (dieses Jahr dann z.B. 8 Monate,
Januar bis August)
> Anschließend Tagessatz von 250€ im Freiberuf (nochmal 36
Tage im Anschluss, also 9.000€ brutto)Wie sind die 9.000€ zu versteuern?
für diese Einkünfte ist eine Aufstellung Einnahmen - damit zusammenhängende Ausgaben zu machen, Ergebnis ist der Gewinn
Wo ist die Grenze des
Freibetrages?
es gibt dafür keinen Freibetrag bei der Einkommensteuer
Wird der Bruttolohn aus der Festanstellung dazu
gerechnet?
ja, alles gehört in die Jahressteuererklärung
Und abseits davon: kann die Person eigentlich Studiengebühren
absetzen, die an einer europäischen (z.B. Großbritannien)
Hochschule enstehen?
§ 10 Abs. 1 Nr. 9 passt nicht
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
da es ja nicht für ein Kind, sondern für einen selbst gezahlt wird und europäische Hochschulen sind keine derartigen Schulen
Ob das Studium selbst abziehbar ist, hängt davon ab, wie es verwendet wird - Verbleib im anderen Land, dann nur Progressionsvorbehalt, spätere Einkünfte in Deutschland, dann wie inländisches Studium, wobei da ein Spielraum bleibt, ob man das überzeugend darlegt.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,6548…
und im Archiv
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/archiv/1…
ist falsch
Sonderausgaben führen zu keinem Verlustvortrag
Schöne Grüße
C.