Von Firma zur Verfügung gestellten Wohnung als Zweitwohnsitzanmelden?

Hallo Zusammen

ich weiß jetzt nicht, ob ich hier in der richtigen Kategorie bin.

Ich wohne in einer Eigentumswohnung mit sozialem und familiären Mittelpunkt in BaWü. Seit Anfang des Jahres ist mein Arbeitgeber 133 km entfernt. Von ihm habe ich eine Wohnung zur Verfügung gestellt (5km vom Arbeitgeber entfernt), habe somit keine Kosten. Montags fahre ich hin, Freitags fahre ich wieder heim. In der Wohnung habe ich kein TV und kein Internet (wahrscheinlich belanglos).

Muss ich mich dennoch dort wohnhaft anmelden? Zählt hier schon ein Zweitwohnsitz?

ich denke ja, sonst würde ich für das Finanzamt jeden Tag hin- und zurückfahren, was an 5 Tagen 665 km wären.

Hinzukommt, dass ich alle Fahrten, die zum Kunden geführt werden, mit dem Privatfahrzeug getätigt werden. Dementsprechend kann ich auch eine Reisekostenabrechnung in der Firma durchführen.

Danke schonmal im Vorraus.

Gruß

Zippler

Hallo,

Hier sollte man nicht die verschiedenen Gesetze durcheinanderwerfen. Das Meldegesetz spricht von Nebenwohnungen, bei der Einkommensteuer kann die doppelte Haushaltsführung gemeint sein. Und dann gibt es ja noch die beliebte Zweitwohnsteuer.
Das Meldegesetz nennt das also Nebenwohnung. Im Gesetz steht auch, dass Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Könnte man so auslegen, dass man auch Nebenwohnungen anmelden muss, da hier ja gar nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnung unterschieden wird. Aber man hat hier wenigstens sechs Monate Zeit: Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.

Die würden erstmal das verarbeiten, was man da angibt. Die würden dann selbstverständlich mit 1330 km rechnen, auch wenn man nur die Hinfahrt steuerlich geltend machen kann.

Grüße