Hallo Zusammen
ich weiß jetzt nicht, ob ich hier in der richtigen Kategorie bin.
Ich wohne in einer Eigentumswohnung mit sozialem und familiären Mittelpunkt in BaWü. Seit Anfang des Jahres ist mein Arbeitgeber 133 km entfernt. Von ihm habe ich eine Wohnung zur Verfügung gestellt (5km vom Arbeitgeber entfernt), habe somit keine Kosten. Montags fahre ich hin, Freitags fahre ich wieder heim. In der Wohnung habe ich kein TV und kein Internet (wahrscheinlich belanglos).
Muss ich mich dennoch dort wohnhaft anmelden? Zählt hier schon ein Zweitwohnsitz?
ich denke ja, sonst würde ich für das Finanzamt jeden Tag hin- und zurückfahren, was an 5 Tagen 665 km wären.
Hinzukommt, dass ich alle Fahrten, die zum Kunden geführt werden, mit dem Privatfahrzeug getätigt werden. Dementsprechend kann ich auch eine Reisekostenabrechnung in der Firma durchführen.
Danke schonmal im Vorraus.
Gruß
Zippler