Von Freiberufler zum Selbstständigen

Person A unterrichtet an einer VHS eine Sprache. 
A hat Honorartätigkeit und entspr. Honorarverträge bei VHS (Einnahmen 1500-3000 Euro Jährlich mit steigenden Tendenz). Die Verträge hat A ans Finanzamt als Nachweis seiner Tätigkeit an Finanzamt gegeben. A hat schon mehrere Jahren Lohnsteuererklärung an Finanzamt gegeben.
A war beim Finanzamt mit seiner Fragen, der Mitarbeiter dort war nicht besonders redewillig was A in seinem Fall tun soll, aber A hat gefragt, sollte A beim Finanzamt etwas zusätzlich registrieren oder anders geführt werden wie bisher (weil A letzt alles selbst machen will und nicht nur Honorarvertrag buei Schule unterschreiben). Der Ansprechpartner in FA sagte, dass A schon mehrere Jähre das FA über seine Tätigkeit informiert und daher soll nichts weiteres tun und A aufgrund seiner freiberuflichen Tätigkeit wird als selbständiger ohne etwas zu machen - geführt.

Nun parallel dazu wollte A seine eigene Kurse zu organisieren und zu leiten. So dass alle organisatorische Fragen A selbst (und nicht eine Organisation) entscheidet.
A will selbst Räume mieten und selbst das Organisatorische bestimmen.

Daher soll A dann die Teilnahmegebühre selbst sammeln. Dann muss A seinen Teilnehmern auch die Rechnungen / Zahlungsbelege ausstellen. 

  1. Wie macht A die Rechnungs-/ Belege- Form? Einfach macht A die Vordrucke als selbst desingiertes Formular?

  2. Braucht A ein Formblatt mit eigenem Logo um Telnahmebescheinigungen auszustellen und Verträge abzuschliessen? Gibt es Vorschriften wie man Formblatt/Logo als selbstständiger macht? Kann A das wie er will kräieren? Soll eine Behörde das Formular der Rechnung / Logo genehmegen?

A plant auch eine Internetseite zur Werbezweck einzurichten. 
3. Muss A das dann als Gewerbe anmelden?
4. Änder das beim A etwas steuerlich wenn Einnahmen 2-3 mal steigen?
5. Soll A das als Gewerbe anmelden oder noch was bei einer Behörde?

Ein Freiberufler IST selbstständig!

Der Ansprechpartner in FA sagte,
dass A schon mehrere Jähre das FA über seine Tätigkeit
informiert und daher soll nichts weiteres tun und A aufgrund
seiner freiberuflichen Tätigkeit wird als selbständiger ohne
etwas zu machen - geführt.

Ja klar. Und was will A noch?

Nun parallel dazu wollte A seine eigene Kurse zu organisieren
und zu leiten. So dass alle organisatorische Fragen A selbst
(und nicht eine Organisation) entscheidet.
A will selbst Räume mieten und selbst das Organisatorische
bestimmen.

Und?

Daher soll A dann die Teilnahmegebühre selbst sammeln. Dann
muss A seinen Teilnehmern auch die Rechnungen / Zahlungsbelege
ausstellen. 

Und?

  1. Wie macht A die Rechnungs-/ Belege- Form? Einfach macht A
    die Vordrucke als selbst desingiertes Formular?

Im Prinzip nicht anders als das A in Vergangenheit auch getan hat. Nur richten sich die Rechnungen dann nicht mehr an eine Institution bzw. Veranstalter, sondern an die Teilnehmer.

  1. Braucht A ein Formblatt mit eigenem Logo um
    Telnahmebescheinigungen auszustellen und Verträge
    abzuschliessen? Gibt es Vorschriften wie man Formblatt/Logo
    als selbstständiger macht? Kann A das wie er will kräieren?
    Soll eine Behörde das Formular der Rechnung / Logo genehmegen?

Du brauchst kein Logo. Wenn du eins haben willst, engagiere einen Grafiker.
Wenn du es als Wort-Bild-Marke schützen lassen willst, gehe zum Patentamt. Das hat alles nichts mit dem Finanzamt zu tun.

A plant auch eine Internetseite zur Werbezweck einzurichten. 

Ok. Und?

  1. Muss A das dann als Gewerbe anmelden?

Als Dozent bist und bleibst du Freiberufler.

  1. Änder das beim A etwas steuerlich wenn Einnahmen 2-3 mal
    steigen?

Kommt auf deinen Verdienst an: Vielleicht musst du (mehr) Steuern zahlen.

  1. Soll A das als Gewerbe anmelden oder noch was bei einer
    Behörde?

Siehe 3.

Hi Ann (cooler Nickname!)

  1. Muss A das dann als Gewerbe anmelden?

Als Dozent bist und bleibst du Freiberufler.

nein, das lässt sich so pauschal nicht sagen. Es kommt nämlich darauf an was der Dozent tatsächlich beruflich ist.

siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Gruß
Fronk

Servus,

wie im Sachverhalt beschrieben, eindeutig eine selbständig ausgeübte unterrichtende Tätigkeit.

Schöne Grüße

MM

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Hi,

ich bezog mich nicht auf den konkreten Fall, sondern auf die Aussage das JEDER Dozent automatisch Freiberufler sei.

Übrigens reden wir hier von dem Status der Freiberuflichkeit im steuerrechtlichen Sinne. Das hat mir mein Steuerberater mal ausführlich erklärt… wobei es dabei auch von Seiten des FiAmts oft Unklarheiten gibt.

Gruß
Fronk

Servus,

Übrigens reden wir hier von dem Status der Freiberuflichkeit
im steuerrechtlichen Sinne.

noja, und ich hab Dir mit zwei Worten aus dem 18 I EStG beschrieben, dass es in diesem hier vorliegenden Fall überhaupt keine Schwierigkeiten mit der Abgrenzung gibt.

Es gibt andere Bereiche, in denen die unglückliche Formulierung dieses Paragrafen viel größere Schwierigkeiten macht - z.B. das gesamte IT-Universum, wo eben haufenweise nichtstudierte oder studienabgebrochene Leute Tätigkeiten ausüben, die denen eines Informatikers ähnlich sind, und das dann von Leuten beurteilt werden muss, die sich diese Tätigkeiten überhaupt nicht vorstellen können.

Aber hier, bei Unterricht, ist die Sache klar.

Schöne Grüße

MM