Wenn eine gesetzlich versicherte Frau vor der Elternzeit über der Beitragsbemessungsgrenze lag, gilt sie für die ganze Elternzeit als freiwillig versicherte und muss ca. 230€ zahlen.
Kann man durch Aufnahme einer vorübergehenden Teilzeit oder Vollzeittätigkeit innerhalb der Elternzeit (2-3 Monate) erreichen, dass man von der GKV wieder als pflichtversichert eingestuft wird und damit die kostenlose Versicherung wieder eintrifft? Eigtl. müsste doch die GKV nach dem ersten Beitrag merken, dass das Gehalt unterhalb der BBG liegt und somit auf pflichtversichert ändern oder?
erstmal: nicht die GKV stellt um, weil sie’s merkt! Der Arbeitgeber meldet die Person als pflicht- oder freiwillig versichert!
Und „mal eben“ eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, klappt nicht. Dank Thorulf weiß ich das. Es gibt ein Urteil vom Sozialgericht Dortmund. Hier hatte eine freiwillig versicherte Mutter in Elternzeit versucht, durhc eine einmonatige Teilzeitarbeit die beitragsfreie Versicherung in Ihrer KK zu erlangen. Kurzversion: Abgeschmettert!
Erklärung der Richter: Das Privileg einer beitragsfrei fortbestehenden
Pflichtversicherung stehe nur Eltern zu, die bis zum Beginn der Betreuung ihres Babys pflichtversichert gewesen
seien. Besserverdienende freiwillig Versicherte hätten in jedem Fall während der Elternzeit Beiträge zu zahlen.
Dies beuge der Missbrauchsgefahr vor, da ansonsten durch eine kurzzeitige versicherungspflichtige
Teilzeitbeschäftigung in einem frühen Stadium der Elternzeit eine beitragsfreie Krankenversicherung gezielt
herbeigeführt werden könne.
Tja, so war’s.
Frank Wilke
P.S.: Danke Thorulf!
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wenn die Frau aber in der PKV ist, reicht ein Einkommen unter der BBG und sie ist wieder pflichtvers.
Wie ungerecht Ist schon hart vom Gesetzgeber anzunehmen nur weil der Mann privat ist hat man genug Geld um die 230€ auch noch aufzubringen wenn nur noch ein Gehalt da ist…
Vielen Dank schonmal.
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wenn die Frau aber in der PKV ist, reicht ein Einkommen unter
der BBG und sie ist wieder pflichtvers.
Wie ungerecht Ist schon hart vom Gesetzgeber anzunehmen
nur weil der Mann privat ist hat man genug Geld um die 230€
auch noch aufzubringen wenn nur noch ein Gehalt da ist…
Vielen Dank schonmal.
Es geht nur in zweiter Linie um den Mann! Es geht vor allem um den guten Verdienst der Frau selbst!
Ich habe das Urteil bzw. die Erklärung nicht 100% verstanden, dafür fehlt mir hier das Wissen, aber es ist immer von der Mutter die Rede, sie muss ja nicht zwingend verheiratet sein!