Im März ist ein Gewerbe abgemeldet worden. Dieses Gewerbe bestand seit 2004 und war Umsatzsteuer-Voranmeldungspflichtig, d.h. es wurde vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben.
Wie ist das nun, wenn eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden will. Ist das etwas vollkommen anderes und wie läuft es da mit der Steuer? Welche Abgaben muss man zahlen und muss man auch Umsatzsteuer bezahlen? Wie meldet man so eine Tätigkeit an?
Eine freiberufliche Tätigkeit meldet man nur beim Finanzamt an, indem man den Fragebogen zur Aufnahme einer gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit ausfüllt.
Sonst ist alles wie beim Gewerbe, einzig dass es keine Bilanzierungspflicht gibt, dass es keine Verpflichtung zur Sollversteuerung bei der Umsatzsteuer gibt, dass es keine Gewerbesteuer gibt.
bei der USt gibt es immer bloß insgesamt einen Unternehmer, egal wie viele Betriebe er betreibt. Und die USt ist eine Jahressteuer.
Heißt: Wenn im gleichen Kalenderjahr zuletzt USt-Voranmeldungen vierteljährlich abzugeben waren, sind sie auch weiterhin vierteljährlich abzugeben.
Es ist im UStG zwar nicht vorgesehen, dass die Termine für die Abgabe von Voranmeldungen (monatlich / vierteljährlich / keine und bloß Jahreserklärung) nur durch das FA festgesetzt werden, das entspricht aber der Praxis. Es ist sogar so, dass selbst wenn der Unternehmer mit seiner freiberuflichen Tätigkeit wegen der voraussichtlichen Höhe der USt-Zahllast monatlich Voranmeldungen abgeben müsste, diese vom FA gar nicht akzeptiert würden, bevor von dort die Aufforderung zur monatlichen Abgabe ergangen ist: Das Signaleschieben ist eine schwere Arbeit, so ähnlich wie früher auf den handbetriebenen Stellwerken bei der Bahn. D.h. man muss hier warten, bis das USt-Signal so gesetzt ist, wie es den Angaben zur neuen Betriebseröffnung entspricht, und erstmal weiter vierteljährlich abgeben, sonst verschluckt sich der Rechner beim FA und überschreibt jeden Monat mit dem jeweils nächsten abgegebenen, und dann gibts bloß Huddel.