Da bin ich wieder.
So,d.Vertragsinhaber ist also,so verstehe ich Ihre Mail,Ihre Mutter.Das bedeutet:
01.Der Vertragsinhaber(Mutter)ist dafür verantwortlich d.alles bez.wird.Wird nicht bez.muß sie f.d.Rechnung aufkommen.
02.Der Vertragsinhaber(Mutter)ist befugt den Vertrag zu kündigen u.zu verlängern.
03.Alle Leute(ggf.auch Noch-Frau)kann Änderungen an dem Vertrag vornehmen.Ich würde daher sagen d.Ihre Mutter bei „ePlus“ anruft u.d.Kundenkennwort ändert.)
Folgende Lösungen würden mir spontan einfallen:
01.Ihre Noch-Ehefrau bez.d.Rechnungen.
02.Man einigt sich m.Ihrer Noch-Ehefrau d.diese den Vertrag übernimm.Hierfür gibt es Übernahmeanträge.Problem ist hierbei d.d.Frau damit einverstanden sein muß u.des weiteren d.sie eine positive Schufa hat.„ePlus“ ist nicht verpflichtet ihre Noch-Frau als Vertragsinhaber zu akzeptieren.
03.Man versucht sich m.„ePlus“ zu einigen d.man den Vertrag vorab ablöst.Hierbei muß man f.d.restliche Laufzeit d.Grundgebühr bezahlen.
Gruß René