Von Hartz 4 zur Sozialhilfe wegen Krankheit

Hallo,

ich habe letztens einen Beitrag geschrieben, um zu erfahren wie ein Termin beim amtsärztlichen Dienst des Arbeitsamtes ( Gesundheitsamtes ) abläuft. Diesen Termin habe ich hinter mich gebracht. Ich bin weiterhin krank geschrieben. Also als " nicht erwerbsfähig " eingestuft. Heute hat mich meine Beraterin der Arbeitsgemeinschaft telfonisch gesprochen. Sie hat mir das Ergebnis mitgeteilt, und bittet mich nun nächste Woche zum Sozialamt zu gehen, da ich eben nicht erwerbsfähig bin. Die Situation ist die, bekomme ich nun überhaupt Sozialhilfe? Krankenversicherung? Ich lebe in einer " Bedarfsgemeinschaft " mit meiner Mutter ( Rentnerin ), die dazu bei Hartz 4 nicht angerechnet wird. Und meine ältere Schwester lebt im gleichen Haushalt. Wie wird jetzt verfahren? Bekomme ich nun weiterhin Geld? Oder wird das jetzt anders berechnet? Ich bin doch aus Krankheitsgründen dann Sozialhilfeemfänger. Kann mir jemand dort eine Rat geben, oder wo kann ich mich erkundigen?

Vielen Dank.

Luna

Hallo,
das ist ja gerade die Regelung, wer nicht erwerbsfähig ist, bekommt vom Sozialamt Sozialhilfe, die finanzielle Höhe und die Bedingungen sind ähnlich wie bei Hartz4, nur die Arbeitsvermittlung fällt weg und das Geld kommt aus einem anderen „Topf“.

Beatrix