Von Hartz IV zu EU-Rente+Grundsicherung-SINNVOLL?

Guten Tag,

wie ist das eigentlich, wenn jemand bisher Hartz IV hatte, und das Amt ihn jetzt aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes auf EU-Rente mit Sozialer Grundsicherung setzen möchte, er kaum Rentenansprüche hat, weil er vorher selbstständig war?

Würde weiterhin Miete und Strom dann direkt an Vermieter bzw. Energieunternehmen vom Amt gezahlt werden? Welche Zuverdienstmöglichkeiten hätte man dann bei Sozialer Grundsicherung bzw. EU-Rente? Wird die Grundsicherung sofort bei Arbeitseinnahmen im Rahmen des gestzlichen Freibetrags von EUR 400 gekürzt?

Vielen Dank für Eure Nachrichten

Hallo,
leider kann ich dir zu diesem Thema keine erschöpfende Antwort übermitteln, da die gesetzlichen Regelungen sich momentan verändern und voraussichtlich erst in einigen Monaten greifen.

Gruss ingotainment

Bei der Grundsicherung verhält es sich fast ebenso, wie bei Harz IV. Es wird ein „Bedarf“ errechnet, Dieser besteht aus Grundbetrag (359.- EURO) zuzüglich Wohnkosten in angemessener Höhe, plus eventueller Mehrbedarf bei destimmten Krankheiten. Von diesem errechneten „Bedarf“ werden die Einnahmen w.z.B. Rente und eventuelle andere Einnahmen abgezogen, der Fehlbetrag ist dann die sog. Grundsicherung.

Gerade beim Mehrbedarf unterscheiden sich unter Umständen die Ansprüche zwischen ALg II und Grundsicherung. Ansonsten ist es fast das Gleiche wie früher die Sozialhilfe.

Also bei mir war diese Umstellung negativ. D.h. Bei Harz iV werden Kosten berücksichtigt, z.B. KfZ-Kosten, Wiedereingliederungshilfe u.A. die bei der Grundsicherung keine Berücksichtigung finden. Ich hatte nach der Umstellung von Harz IV auf Grundsicherung ca. 80.- Euro weniger zur Verfügung. Auch Rentenanpassungen laufen bei Grundsicherung ins leere, weil der Betrag um den die Rente steigt, sofort von der Grundsicherung in Abzug gebracht wird

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