Von hinten geblitzt

Hi,
angenommen, jemand wird beim Autofahren von hinten geblitzt. Ein Stück weiter stehen Polizisten und halten die Autos an, dieser jemand wird aber nicht angehalten, weil die Polizisten gerade alle beschäftigt sind. Muss unser jemand noch mit einem Bußgeldbescheid rechnen? Oder hat er Glück gehabt, weil er „nur“ von hinten geblitzt wurde und nicht direkt angehalten wurde? Wer weiß was?
Es war übrigens geschlossene Ortschaft, 30er Zone und der jemand fuhr ca. 60… Das ganze sei ca. 3-4 Wochen her.

Gruß
Nelly

Tach,

kann schon sein das von der Polizei noch was kommt. Wenn allerdings von hinten geblitzt wurde, wird sich die Polizei schwertun zu beweisen wer den eigentlich das Fahrzeug bewegt hat!

Gruß

Tina

Hallo,

kommt nichts mehr.

Von hinten wird in D nur geblitzt wenn auch gleich angehalten wird.

Der Fahrer kann nicht festgestellt werden, und der Halter kann nicht verantwortlich gemacht werden.

Gruß

hartmut

Moin,
wie ermittelt die Polizei eigentlich überhaupt wer gefahren ist wenns nicht grade der Halter war?
Gruß
Stefan

Moin,
wie ermittelt die Polizei eigentlich überhaupt wer gefahren
ist wenns nicht grade der Halter war?
Gruß
Stefan

Tach,

durch Abgleich mit dem Foto. Es kann beispielsweise durchaus passieren, das zwei nette Polizeibeamte mit dem Foto vor des Halters Tür stehen.

Gruß

Tina

Hallo,
und dann? Wenn nicht der Halter gefahren ist?
Gruß
Stefan

Hallo,
und dann? Wenn nicht der Halter gefahren ist?
Gruß
Stefan

Nochmal Hallo,

dann legt man Widerspruch ein. Jedem Bußgeldbescheid liegt eine Rechtsbehelfsbelehrung bei und gibt an nicht gefahren zu sein. Schlimmstenfalls kann einem aber das Führen eines Fahrtenbuches (wenn man schon öfter behauptet hat man sei nicht gefahren und wüßte auch nicht mehr wer gefahren sein könnte) auferlegt werden.

LG

Tina

Hallo Nelly,

soweit ich weiss,wenn der jemand von hinten geblitzt wird und es in Österreich passiert ist,dann kann derjenige angeben,dass ein Verwandter gefahren ist,durch den Schutz dieses Verwandten muss der Name des Verwandten nicht genannt werden.Und man selbst kann nicht herangezogen werden.
Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi
…was hier dann mit Führung eines Fahrtenbuches für ein paar Jahre belohnt werden kann :smile:
Ali N.

Hallo,
und dann? Wenn nicht der Halter gefahren ist?
Gruß
Stefan

Dann wird er gefragt, wer denn die Person ist. Wenn er es nicht sagen mag oder muß, fragen sie ein
bißchen in der Nachbarschaft rum…