Von Inkassounternehmen immer wieder abgezockt

Hallo.

Eine Person hatte vor 1 Jahr ein Online Abo welches alle 3 Monate 15€ kostete.
Die Person kündigte das Abo, allerdings wurde trotz Hinweis der Person weiter abgebucht.
Als die Person letzendlich dem erneuten Lastschrifteinzug widersprach kam bereits 1 Woche später Post vom Inkassounternehmen über 50€
Die Person wehrte sich, hatte aber (da nicht im Rechtsschutz) keine Chance und zahlte die 50€ um endlich seine Ruhe zu haben.

Nun heute nachdem die Person einige Monate Ruhe hatte buchte besagtes Unternehmen erneut die 15€ für das Abo ab.

Was kann man tun? Rechtsschutz besteht nicht; das Unternehmen ignoriert Beschwerden.

Soll es etwa nur 2 Möglichkeiten geben?

  1. Man bezahlt alle 3 Monate brav 15€ oder
  2. Man widerspricht und muss noch viel mehr bezahlen??

Danke

Hi,

kann man den beweisen, daß man gekündigt hat? Beispielsweise durch eine Kündigungsbestätigung?

Dann würde ich an besagtes Inkassounternehmen eine Kopie zukommen lassen.

Gruß
Tina

Leider nein.
Das Abo wurde Online wieder gekündigt und da es schon einige Monate her ist weiß ich nicht mehr ob zumindest eine Bestätigung per Email kam.

Kündigungen müssen oftmals schriftlich sein. Elektronische Kündigungen - so habe ich es zumindestens oft erlebt - sind nichtig.

Und bei so einer wichtigen Sache lohnt es sich doch, einmal die empfangenen Mails zu durchforsten, gelle?

Gruß Bombadil2

Die Person kann sich auch noch nichtmal mehr auf das alte Mitgliedskonto des Onlineangebots (das damals von Premium auf Kostenfrei gekündigt wurde) einloggen um nachzusehen ob „Kostenfrei“ eingestellt wurde, da die alte Emailadresse mit der sich die Person angemeldet hat nicht mehr existiert.

Leider nein.
Das Abo wurde Online wieder gekündigt und da es schon einige
Monate her ist weiß ich nicht mehr ob zumindest eine
Bestätigung per Email kam.

Hi,

wenn Du die Kündigung nicht beweisen kannst, sieht es schlecht aus. Ich würde nochmals kündigen, am Besten per Einschreiben / Rückschein oder über den Gerichtsvollzieher (wenn Du davon ausgehst das die Firma behaupten könnte, nur ein leeres Blatt erhalten zu haben). Die Zustellung über einen GV ist nicht so teuer, wie man glaubt.

Solange wird man wohl zahlen müssen. Ob man Inkassokosten zahlen muß, hängt davon ab, ob man sich in Verzug befand.

Gruß
Tina

Die Person wehrte sich, hatte aber (da nicht im Rechtsschutz)
keine Chance und zahlte die 50€ um endlich seine Ruhe zu
haben.

Ist sie gerichtlich zur Zahlung verurteilt worden? Hat das Inkassounternehmen einen Schlägertrupp vorbeigeschickt? Oder warum sonst hatte die Person ‚keine Chance‘?

Gruß

Hallo,

Die Person kann sich auch noch nichtmal mehr auf das alte
Mitgliedskonto des Onlineangebots (das damals von Premium auf
Kostenfrei gekündigt wurde) einloggen um nachzusehen ob
„Kostenfrei“ eingestellt wurde, da die alte Emailadresse mit
der sich die Person angemeldet hat nicht mehr existiert.

Zum einen gibt es meist die Möglichkeit, sich die Zugangsdaten bei Verlust irgendwohin schicken zu lassen. Erst recht bei kostenpflichtigen Diensten.
Zum zweiten kann es sein, dass man gar nicht die Möglichkeit hat, von Premium auf kostenfrei zu kündigen und deshalb die Kündigung nicht angenommen wurde.
Und drittens hat man äußerst schlechte Karten, wenn man irgendwo kündigt und keinerlei Beweis für den Zugang der Kündigung hat. Im Zweifel muss man nämlich den Zugang der Kündigung vor Gericht beweisen.

Also: sofort Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen, aktuellen Zustand des Vertrags feststellen, ggf. zahlen (incl. Inkassogebühren, soweit nicht mehr verlangt wird, als ein Anwalt verlangen würde) und erneut kündigen - diesmal beweisbar.
Gruß
loderunner (ianal)

Und wieso würdest du die Kopie dem Inkassounternehmen schicken und nicht dem Gläubiger, mit der Bitte seine Inkassoheinis davon in Kenntnis zu setzen und zurückzupfeifen?

Und wieso würdest du die Kopie dem Inkassounternehmen schicken
und nicht dem Gläubiger, mit der Bitte seine Inkassoheinis
davon in Kenntnis zu setzen und zurückzupfeifen?

Weil die die Forderung eintreiben wollen. Man kann sich aber auch direkt mit dem Gläubiger in Verbindung setzen.