Von Krankenkasse ausgesteuert was nun

hallo,

Wie ist das wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert wurde, Arbeitslosengeld bekommt und trotzdem aber weiterhin dieselbe Krankheit hat.

wer bezahlt dann für einen? Arbeitsamt?

Mal angenommen eine Angestellte des Arbeitsamtes meint, man dürfe keine weiteren Krankenscheine abgeben, da man laut Amtsarzt eigentlich wieder voll einsatzfähig wäre. Man hat aber keine Untersuchung bei diesem Amtsarzt gehabt und die haben sich aufgrund von Untersuchungsberichten informiert.

Weiter habe man Probleme mit denn Augen und man kann einer sonst getätigten Bildschirmtätigkeit momentan nicht nachgehen.

In diesem Zusammenhang dürfte man nur ständig leichte Arbeiten machen und man müsste sich dementsprechend dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen!!!

Aber was sind leichte Arbeiten???

Mal angenommen man würde aber vom Arzt eigentlich weiter aufgrund der Augenprobleme krankgeschrieben da man ständig mit einem Schleier vor den Augen lebt.

Wer bezahlt dann ?
Oder wie sollte man sich verhalten?

Hallo,
um da eine passende Antwort geben zu können müsste man wissen,
ob der Krankengeldbezug aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgte
oder ob Arbeitslosengeld nur wegen der Aussteuerung gezahlt wird.
Gruß
Czauderna

Mal angenommen Arbeitslosengeld kommt wegen der Aussteuerung zustande

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
nach der Aussteuerung besteht Anpruch auf Leistungen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs III - diese Leistungen werden
vom Arbeitsamt gezahlt obwohl das Beschäftigungsverhältnis noch besteht.
Das Arbeitsamt wird also diese Leistung unter der Voraussetzung zahlen, dass noch Arbeitsunfähigkeit besteht, ansonsten könnte der oder die Betreffende ja auch wieder beim Arbeitgeber tätig werden.
Es obliegt nun grundsätzlich dem Arbeitsamt die Voraussetzungen dafür
zu schaffen, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Es wäre daher ratsam sich gezielt an das Arbeitsamt zu wenden und dort
sich entsprechend beraten zu lassen. Wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich sein sollte beim Arbeitgeber wieder zu arbeiten, wird es wohl zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses kommen und die Zahlung von Arbeitslosengeld als nun tatsächlich Arbeitsloser ,wird einsetzen.
Gruß
Czauderna